Dauer der Probezeit

Verlängerung

 

Wer sich nicht an die Regeln im Straßenverkehr hält, dem droht eine verlängerte Probezeit von vier anstatt von zwei Jahren.

Allerdings wird nicht bei jedem Verkehrsverstoß die Probezeit verlängert. Das hängt immer von der Schwere des Vergehens ab.

 

Woher weiß ich, wie ernst mein Verstoß war?

Damit man einen besseren Überblick über die Schwere der Vergehen bekommt, wurden sie in A-Verstöße (schwerwiegend) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend) untereilt.

In den ersten beiden Jahren passieren besonders häufig Unfälle. Deshalb musst du hier besonders vorsichtig fahren.
In den ersten beiden Jahren passieren besonders häufig Unfälle. Deshalb musst du hier besonders vorsichtig fahren.

Beispiele für A-Verstöße

  • Alkohol am Steuer
  • Missachtung der Vorfahrt 
  • Selbstverschuldeter Unfall in der Probezeit
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen um 20 km/h oder mehr
  • Verstöße an Fußgängerüberwegen
  • Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17

 

 

Beispiele für B-Verstöße

  • Nichtbeachten eines Stoppschildes
  • Bei erheblicher Sichtbehinderung (z. B. Nebel) ohne Licht gefahren
  • Telefonieren am Steuer mit einem Handy ohne geeignete Freisprecheinrichtung 
  • Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert
  • Ausrüstung des Kfz nicht an die Witterungsverhältnisse angepasst (z. B. keine Winterreifen im Dezember)

Was sind die Folgen eines solchen Verstoßes?

Ein A-Verstoß oder mindestens zwei B-Verstöße führen neben der verlängerten Probezeit von vier Jahren zu Bußgeldern, Punkten und der Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Weitere A-Verstöße findest du im Bußgeldkatalog.

Wenn du trotz Aufbauseminar und verlängerter Probezeit immer noch gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdest, droht dir der Entzug der Fahrerlaubnis.

Gelbes Straßenschild mit Aufschrift Nachschulung
Die Nachschulung ist eine mögliche Konsequenz für Verkehrssünder.

Verkürzung

Eine verlängerte Probezeit aufgrund von Verkehrsverstößen klingt logisch, aber gibt es auch eine verkürzte Probezeit?

Die Antwort auf diese Frage lautet: Nein. Seit Ende 2010 gibt es keine Möglichkeit mehr, die Probezeit durch freiwillige Fortbildungsseminare zu verkürzen.

Laut Gesetz muss jeder Fahranfänger eine einmalige Probezeit von mindestens zwei Jahren durchlaufen.

Rotes Bremslicht vom Auto

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