Straftaten

Alle Infos rund um Straftaten im Straßenverkehr

Straftaten sind die schwerwiegendsten Verstöße gegen Gesetze des Straßenverkehrs. Die Folge sind ein Strafprozess sowie Geld- und Freiheitsstrafen. Außerdem folgt eine Eintragung im Bundeszentralregister, womit man als vorbestraft gilt. Welche Verstöße genau als Straftat zählen ist in §315c Gefährdung des Straßenverkehrs geregelt.

Was ist...

...eine Straftat?

"Wer im Straßenverkehr […] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (§315c StGB)

Beispiele für Straftaten und ihre Folgen:

  • Fahren unter Einfluss von Drogen mit Fahrauffälligkeiten (z.B. nicht blinken, Schlangenlinien fahren o.ä.).
    Solange niemand zu Schaden kommt, wird meistens von einer Freiheitsstrafe abgesehen. In der Regel gibt es „nur“ eine  Geldstrafe.
    Die Fahrerlaubnis wird aber in jedem Fall entzogen. Außerdem wird eine Sperrzeit ausgesprochen.
     
  • Selbstverschuldeter Unfall, bei dem der Unfallgegner verletzt wurde (= Körperverletzung) – neben der Geldstrafe gibt das auch Punkte im Fahreignungsregister.
Rotes Bremslicht vom Auto

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