Führerscheinklasse T

Der ''große'' Traktorführerschein

Die landwirtschaftlichen Strukturen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Kleine Höfe werden von großen Betrieben übernommen, spezielle Arbeiten werden auf Lohnunternehmer übertragen. Deshalb kommen heute größere landwirtschaftliche Arbeitsgeräte und schnellere Schlepper zum Einsatz. Um diese fahren zu können, wurde die Klasse T geschaffen.

Grüner Traktor fährt mit rotem Anhänger über Straße in der Natur

Allgemeine Infos zum T-Führerschein

  • Mindestalter: 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h und ab 18 Jahren bis 60 km/h. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vor deinem Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor Vollendung deines 16. bzw. 18. Lebensjahres
  • Befristung: Der Führerschein der Klasse T ist unbefristet, er muss nicht erneuert werden
  • Prüfungen: Für den T-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen
  • Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem T-Führerschein: AM und L
  • Besonderheit: Die Klasse T ist eine nationale Klasse und gilt nicht ohne Weiteres in benachbarten EU-Ländern.
  • Weitere Besonderheiten: Wenn du eine schnellere Zugmaschine, z.B. Unimogs, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h fahren möchtest, benötigst du in Abhängigkeit von der zulässigen Gesamtmasse Klasse C1E oder CE.

Alles zur Führerscheinklasse T-Ausbildung

Theorie

Für den Führerschein der Klasse T musst du den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff umfasst die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Beim Grundstoff der Klasse T musst du insgesamt 12 Theoriestunden (6, wenn du bereits im Besitz eines anderen Führerscheins bist) à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Beim Zusatzstoff musst du mindestens 6 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.

Praxis

Bei der Führerscheinklasse T gibt es keine vorgeschriebene Anzahl von Fahrstunden, die du absolvieren musst, wie es bei anderen Führerscheinklassen der Fall ist. Lediglich dein Können und das Einverständnis deines Fahrlehrers sind entscheidend, wann du für die Prüfung bereit bist. 

Das darf ich mit dem T-Führerschein fahren

  • Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis 40 km/h (von 16 bis 18 Jahren) oder bis 60 km/h (über 18 Jahre).
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis max. 40 km/h; ein Anhänger darf mitgeführt werden, z.B. Mähdrescher, Kartoffelvollernter, alle Arten von Hächslern/Mähern, Rübenvollernter, Baggern und Raupen.
  • Zugmaschinen, auch mit zwei zulassungsfreien oder zulassungspflichtigen Anhängern; Kombination max. 40 t zulässige Gesamtmasse.
  • Unimog (zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) bis 40 km/h (16-18 Jahre), über 18 Jahre bis 60 km/h.
  • Gabelstapler bis 25 km/h.
  • Quads mit landwirtschaftlicher Zulassung bis 60 km/h (keine ccm-Beschränkung), 16-18 Jahre bis 40 km/h.
  • Mofas bis 25 km/h.
  • Flurförderzeuge; dies sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart dadurch gekennzeichnet sind, dass sie mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar sind. Eingerichtet zum Ziehen, Befördern oder Schieben von Lasten und zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt (z.B. Plattformwagen, Elektrowagen und kleine Lader).

Häufige Fragen

Im Regelfall nicht, aber es gibt Ausnahmen! Dazu müssen alle Vorraussetzungen zutreffen:

  • Auf Privatgrundstücken, auf denen kein öffentlicher Verkehr stattfindet. Die Erlaubnis des Grundstückeigentümers ist notwenig.
  • Der Traktor muss eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h besitzen.
  • Der Traktor darf nicht gedrosselt werden, um die entsprechende Höchstgeschwindigkeit vorzuweisen.
  • Der Fahrzeugführer muss mindestens 15 Jahre alt sein.

Es ist mit einer Sondergenehmigung zwar möglich, doch wird diese nur in Ausnahmen bewilligt. Wenn die Eltern des Führerscheinanwärters einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und beispielsweise aufgrund einer Krankheit nicht mehr ohne Hilfe in der Lage sind, zu arbeiten, kannst du auch mit 15 Jahren schon bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf eine Sondergenehmigung stellen. Zudem ist es möglich, dass eine MPU verlangt wird, bevor eine Sondergenehmigung ausgestellt wird. Für die Kosten der MPU musst du aber selbst aufkommen.

Großer Lkw fährt über Feld

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