Die wichtigsten Fakten zur Praxisprüfung

In deinen Fahrstunden bereitet dich deine Fahrschule auf die Praxisprüfung vor. Doch wann kannst du die praktische Prüfung ablegen, was gilt für die Prüfungsfahrt und darfst du dir Fehler erlauben? Die Antworten findest du hier.

Glückliches Mädchen hält im Auto Autoschlüssel

Erst die Theorie, dann die Praxis

Für die praktische Prüfung beim Pkw-Führerschein gilt: Keine Prüfung in der Praxis, ohne vorher die theoretische Prüfung bestanden zu haben. Deine ersten Fahrstunden kannst du aber schon machen, bevor du die Theorieprüfung abgelegt hast. Hier entscheidet dein Fahrlehrer, nach wie vielen besuchten Theoriestunden du bereit für deine erste Autofahrt bist.

Die praktische Prüfung darfst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen. Wenn du den Führerschein der Klasse B machst, also 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag, bei BF17 ist es 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag. 

Das lässt sich pauschal leider nicht sagen, sondern ist individuell sehr unterschiedlich. Es gilt aber stets: Du brauchst so viele Fahrstunden, bis du sicher alleine fahren kannst. Nur dann bestehst du auch die Prüfung.

Der Gesetzgeber hat jedoch eine Mindestanzahl an sogenannten "Sonderfahrten" vorgeschrieben, die für deine Fahrprüfung notwendig sind: Beim Ersterwerb der Klasse B sind 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. 

In dieser Tabelle kannst du dir ansehen, wie viele Sonderfahrten in den anderen Klassen vorgeschrieben sind.

Das hängt von der Klasse ab, in der du die Prüfung ablegst. In der Klasse B dauert eine durchschnittliche Prüfungsfahrt 55 Minuten. Das ist aber nicht die reine Fahrtzeit, sondern auch die fahrtechnischen Vorbereitungen und eventuelle Fragen zur Betriebs- und Verkehrssicherheit, die dir der Prüfer stellen kann, zählen zur Prüfungszeit.

Einmal nicht richtig hingesehen und schon ist es passiert? Keine Angst: Nicht jeder Fehler in der praktischen Prüfung führt gleich zum Durchfallen. Durch eine gute Leistung an anderer Stelle kannst du kleine Fehler direkt wieder wett machen. Bei den sogenannten "Todsünden" ist deine Prüfung aber leider direkt vorbei - darunter fallen z.B. eine Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer, ein Verstoß gegen das Überholverbot oder das Überfahren einer roten Ampel. Hier kannst du diese Todsünden noch mal durchlesen und auch, welcher Fehler zum Ergebnis "nicht bestanden" führen, wenn diese sich häufen.

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Schnelles Fahrschulauto fährt weg in Richtung vieler Schilder

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Du willst am liebsten sofort mit dem Führerschein loslegen? Dann finde jetzt in unserer Suche die Fahrschule, die am besten zu dir passt und stelle deinem Fahrlehrer alle deine unbeantworteten Fragen zu der praktischen Prüfung.