Der Personenbeförderungsschein

In Deutschland unterliegt die Beförderung von Personen bestimmten Regelungen. Privat kannst du so viele Personen im Fahrzeug transportieren, wie gesetzlich zugelassen sind, für den gewerblichen Bereich hingegen gelten andere Regelungen.

Wenn du gewerblich bis zu acht Personen beförderst, sei es als Angestellter eines Betriebs oder als selbstständig Tätiger, benötigst du neben dem normalen Führerschein (Klasse B) zudem einen Personenbeförderungsschein, auch Führerschein zur Fahrgastbeförderung genannt.

Kinder steigen in gelben Schulbus

Wann wird er benötigt?

Ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird immer dann benötigt, wenn die Personenbeförderung nicht unentgeldlich und im privaten Bereich.

Einen Personenbeförderungsschein benötigt daher:

  • wer als angestellter oder freiberuflicher Mietwagenfahrer gegen Gehalt oder Honorar tätig wird,
  • wer Taxi fährt,
  • wer Pkw im Ausflugsverkehr (gewerblich) fährt,
  • wer einen Pkw im Linienverkehr führt,
  • wer im Rahmen seines Freiwilligendienstes Personen befördert,
  • wer als Krankenwagenfahrer arbeiten möchte,
  • wer im Schülerverkehr tätig sein möchte,
  • oder wer die Beförderung von Behinderten vornehmen möchte.

Mit dem Personenbeförderungsschein darfst du zusätzlich zu dir als Fahrer bis zu acht Personen mitnehmen. Bei Fahrten mit mehr als neun Personen plus Fahrer, benötigst du keinen Personenbeförderungsschein, sondern je nach Personenanzahl die Führerscheinklassen D oder D1.

Wichtige Infos

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Führerschein im EU-Kartenformat
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug auf dem Verkehrszentralregister
  • Ortskenntnisnachweis (Ausnahme Krankentransport und Mietwagen bei Orten mit weniger als 50.000 Einwohnern)
  • Bescheinigung über das Sehvermögen
  • Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr
  • Leistungspsychologisches Gutachten, dass zur Überprüfung der Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung und der Reaktionsfähigkeit dient.

Der Personenbeförderungsschein ist fünf Jahre gültig, maximal bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres. Ab dem 60. Lebensjahr ist für den Personenbeförderungsschein zusätzlich ein Leistungstest abzulegen, der einen Nachweis liefert, ob die besonderen Erfordernisse, die eine solche Fahrertätigkeit in der Personenbeförderung mit sich bringt, auch tatsächlich bewältigt werden können.

Wenn der Führerschein zur Fahrgastbeförderung verlängert werden soll, werden folgende Dokumente benötigt:

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Führerschein
  • Bisheriger Personenbeförderungsschein
  • Ergebnis der Untersuchung des Sehvermögens
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister

Folgende Kosten fallen an für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung:

  • Die Antragstellung und Bearbeitung
  • Führungszeugnis
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche  Eignungsbescheinigung
  • Ab dem 60. Lebensjahr für das Leistungspsychologische Gutachten

Je nach Behörde können die Kosten für die oben genannten Punkte variieren.

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