Fahren im Ausland

Mit diesen Tipps geht im Urlaub nichts schief

Deine nächste Urlaubsreise ist mit dem Auto geplant? Wir haben dir hier eine Reihe von Tipps zusammengestellt, die du beim Fahren im Ausland beachten solltest. Lese auch, welche Punkte du im Zuge deiner Urlaubsvorbereitung vorab klären solltest.

Junge Frau mit Sonnebrille schaut aus Autofenster

Gültigkeit des Führerscheins

Da dein Führerschein in einem EU-Land ausgestellt ist, kannst du ihn in der gesamten EU verwenden. Vergewissere dich jedoch, dass dein Führerschein noch gültig ist. Mit einem vorläufigen Führerschein oder einer vorläufigen Bescheinigung darfst du in einem anderen Land kein Fahrzeug führen. Die folgenden Führerscheinklassen werden in ganz Europa anerkannt: AM, A1, A2, A, B, BE, B1, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE.

Frau spricht zu Mädchen in Auto

Besonderheit „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17)

Anfangs war die Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren nur innerhalb von Deutschland gültig. Mittlerweile darfst du unter Einhaltung der deutschen Begleitauflagen auch in Österreich Auto fahren. Kläre das aber vorher unbedingt mit der Haftpflichtversicherung ab.

Mindestalter beachten

Die Mindestalter in den Führerscheinklassen variieren innerhalb Europas zum Teil. In Italien beispielsweise liegt das Mindestalter beim Mopedführerschein bei 14 Jahren, in Belgien bei 16 Jahren. Ein italienischer Jugendlicher muss also warten, bis er 16 Jahre alt ist, bevor er in Belgien Moped fahren darf.

Führerschein im Ausland verloren

Wenn du deinen Führerschein im Ausland verlierst oder er gestohlen wird, solltest du den Verlust umgehend bei der Polizeidienststelle und dem Konsulat oder der Botschaft melden. Das Konsulat nimmt dann Kontakt zur deutschen Behörde auf und die Polizei kann daraufhin ein vorläufiges Dokument ausstellen. Damit darfst du in dem betroffenen Land für einen begrenzten Zeitraum fahren. Reist du durch mehrere Länder, musst du dieses Prozedere in jedem Land wiederholen. Zurück in Deutschland musst du dann einen Ersatzführerschein beantragen.

Gültigkeit der Autoversicherung

Grundsätzlich gilt: Deine in Deutschland ausgestellte Autoversicherungspolice deckt EU-weit durch dich verursachte Personenschäden ab. Wenn du mit Anhänger reist, musst du auch diesen versichert haben. In einigen EU-Ländern muss dein Anhänger durch eine eigene Versicherung abgedeckt sein. Erkundige dich daher am besten vorab bei deinem Versicherer. Nimm immer auch die Versicherungsunterlagen im Urlaubsgepäck mit.

Verkehrsregeln im Ausland

Einige Regeln gelten in der gesamten EU, einige Regeln variieren von Land zu Land. Am besten ist stets, sich vor der Abreise über die genauen Verkehrsregeln schlau zu machen, z.B. beim ADAC oder mit der App „Im EU-Ausland“ der Europäischen Union.

Das gilt in der gesamten EU:

  • Gurtpflicht. Diese gilt auch in Reise- oder Kleinbussen
  • Kinder müssen stets in geeigneten Kindersitzen reisen.
  • In fast allen EU-Ländern darf nur mit Freisprecheinrichtung im Auto telefoniert werden.

Darin unterscheiden sich die Länder:

  • In den Promillegrenzen. In manchen Ländern herrscht eine Null-Promille-Grenze.
  • In den Höchstgeschwindigkeiten
  • In der Sicherheitsausrüstung (z. B.: Warnweste)
  • In manchen Ländern ist Tagfahrlicht vorgeschrieben.
  • In manchen Ländern sind Winterreifen vorgeschrieben.
  • In manchen Ländern gilt Linksverkehr (Großbritannien, Irland/Nordirland, Malta und Zypern).
  • In den Bußgeldern
  • Zudem gibt es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Ein- und Ausfuhrbestimmungen.
  • Erkundige dich auch nach den Straßennutzungsgebühren (Maut, Vignette und Co.) der einzelnen Länder.
Der Theorieunterricht macht dich fit für deine Theorieprüfung und deine Fahrstunden.

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