Führerschein trotz Querschnittslähmung?

Kein Problem!

Zwar stellt die Querschnittslähmung eine starke Beeinträchtigung im Leben dar, doch auf den Führerschein und die damit verbundene Freiheit muss man nicht verzichten! Mit den entsprechenden technischen Veränderungen am Fahrzeug und einer bestandenen Bescheinigung über die Verkehrssicherheit steht dem Erwerb des Führerscheins und dem Autofahren im Anschluss daran nichts mehr im Wege. 

Hier erfährst du, unter welchen Voraussetzungen man als Querschnittsgelähmter am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Rollstuhl vor geöffneter Autotür

Zu beachten:

Je nachdem, ob die Querschnittslähmung vor oder nach dem Führerscheinerhalt eingetreten ist, muss unterschiedlich vorgegangen werden.

Grundsätzlich unterscheidet sich der Ausbildungsweg kaum von dem von Menschen ohne Querschnittslähmung. Allerdings muss vor der Anmeldung bei einer Fahrschule ein Antrag auf den Behindertenführerschein bei einer zuständigen Behörde gestellt werden. Diese Behörde legt dann fest, inwieweit die bestehende Querschnittslähmung das Autofahren beeinträchtigt und welche Gutachten (medizinisch, MPU, technisch, Fahrprobe) für die Bescheinigung über die Verkehrssicherheit notwendig sind. Nähere Informationen zu den verschiedenen Gutachten findest du hier.

Vor allem das Technische Gutachten ist relevant bei Menschen die unter einer Querschnittslähmung leiden. Hier wird festgehalten, welche Veränderungen am Fahrzeug oder technischen Hilfsmittel notwendig sind, um das Fahrzeug trotz der Einschränkungen sicher führen zu können. Danach wird meistens noch eine Fahrprobe angeordnet, die von einem amtlich anerkannten Sachverständigen und einem Fahrlehrer beaufsichtigt wird. Wird die Bescheinigung über die Verkehrssicherheit ausgehändigt, steht der Mobilität nun nichts mehr im Wege.

Tipp:

Melde dich bei einer Fahrschule an, die auf diesem Gebiet spezialisiert ist und über solch umgebaute Fahrzeuge und entsprechend geschulte Fahrlehrer verfügen!

Solltest du eine Querschnittslähmung erleiden, nachdem du bereits im Besitz eines Führerscheins bist, muss dies unbedingt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden. Die Behörde muss daraufhin prüfen, ob bzw. welche Veränderungen am Fahrzeug oder technische Hilfsmittel notwendig sind, um die Mobilität weiterhin sicherzustellen. Zusätzlich müssen Trainingsstunden im angepassten Fahrzeug erfolgen. Diese Umbauten können auch bei Fahrschulen in Auftrag gegeben werde, die sich auf diesem Gebiet auskennen.

Blau gekennzeichneter Behindertenparkplatz auf der Straße

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