Richtzeichen

Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Gebote oder Verbote enthalten. Die Zeichen stehen in der Regel dort, wo oder von wo an du diese Anordnung befolgen musst. Sonst wird ein Zusatzzeichen angebracht. 

Einmalige Vorfahrt

Das StVO Verkehrszeichen mit der offiziellen Nr. 301 gibt dir an der nächsten Kreuzung oder Einmündung einmalig Vorfahrt. Innerorts steht es direkt an der Kreuzung, für die es gilt. Außerorts weist dich das Schild schon 150 m bis 200 m vor der Kreuzung auf deine Vorfahrt hin.

Vorfahrtsstraße

Das Zeichen gibt dir bis zum Zeichen "Vorfahrt gewähren", "Halt. Vorfahrt gewähren" oder "Ende der Vorfahrtsstraße" Vorfahrt. Außerhalb geschlossener Ortschaften darfst du auf der Fahrbahn einer Vorfahrtsstraße nicht parken. Also fahr zum Parken auf Parkplätze, Seitenwege oder Seitenstreifen.

Dieses Zusatzzeichen zeigt dir den Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße an. Wenn du ihr folgen willst, musst du rechtzeitig und deutlich blinken. Nimm besondere Rücksicht und warte, wenn nötig ist. 

Ende der Vorfahrtsstraße

Die Vorfahrtstraße ist hier zu Ende. Vorfahrtsregeln sind ab hier aufgehoben und man muss anderen Autofahrern wieder Vorrang gewähren - entsprechend der Standardregel "Rechts vor Links". Will man links abbiegen, muss man dem  Gegenverkehr und auch Fußgängern und Radfahrern die Vorfahrt lassen. 

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Wenn es zu eng für zwei entgegenkommende Fahrzeuge ist, muss im Normalfall der Autofahrer warten, der das Hindernis auf seiner Seite hat. Es sei denn, das blaue Schild mit dem roten und weißen Pfeil wurde aufgestellt. Es gibt demjenigen Vorrang, der es sehen kann. 

Ortstafeln

Vorderseite der Ortstafel

Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft. Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb beschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften, z. B.: 

  • Du darfst höchstens 50 km/h schnell fahren.
  • Wenn du überholen willst, darfst du das nicht mit Lichthupe oder Hupe ankündigen. 
  • Bei Dunkelheit darfst du zum Parken die Parkleuchte benutzen. 
  • Mit einem Kfz bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse darfst du den Fahrstreifen frei wählen. 

 

Durchgestrichene Ortstafel

Damit wird das Ende einer geschlossenen Ortschaft angezeigt. Alle durch die Vorderseite angeordneten Regelungen sind aufgehoben und es gelten die für den Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften, wie z. B. zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Verkehrsberuhigter Bereich

Im verkehrsberuhigten Bereich gibt es nur eine Verkehrsfläche, die von allen Verkehrsteilnehmern gemeinsam genutzt wird. Auf Fußgänger musst du besondere Rücksicht nehmen. Kinder dürfen auch auf der Fahrbahn spielen. 

Endet der verkehrsberuhigte Bereich, haben die anderen Verkehrsteilnehmer, wie z. B. Pkws, Lkws etc. wieder Vorrang vor spielenden Kindern und Fußgängern. 

Parken

Auf Flächen, die mit einem weißen P auf blauem Grund gekennzeichnet sind, darfst du parken. Oft wird die Parkerlaubnis durch Zusatzzeichen eingeschränkt. So dürfen dann z. B. nur bestimmte Fahrzeugarten, Menschen mit Handicap oder Bewohner mit Parkausweis auf den so ausgewiesenen Parkplätzen stehen. Weitere Symbole können darüber hinaus das Parken auf Gehwegen erlauben oder, wie bei "Parken und Reisen" darauf hinweisen, dass der Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel besteht. 

Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Das Schild links steht an den Zufahrten der Autobahn-Anschlussstellen. Ab hier gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen. Ist das Zeichen durchgestrichen, endet die Autobahn.

Das Gleiche gilt für Kraftfahrtstraßen (Schild rechts). Eröffnet ein solches Zeichen die Kraftfahrstraße, dürfen nur Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h diese Straße nutzen. Weitere Regelungen der Kraftfahrstraße gelten entsprechend. 

Schnelles Fahrschulauto fährt weg in Richtung vieler Schilder

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