Der Feuerwehrführerschein

Der Feuerwehrführerschein ist kein eigener Führerschein, für den du erneut eine theoretische Prüfung absolvieren musst. Er gilt als besondere Erweiterung des Klasse B Führerscheins für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehrorganisationen. 

Nach dieser im Jahre 2009 beschlossenen Regelung dürfen die Betroffenen nun auch Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse inklusive Anhänger steuern. Das ist im Normalfall nur mit dem Klasse C1 Führerschein möglich. 

Feuerwehrauto fährt bei Abenddämmerung unter Brücke

Allgemeine Infos

Durch den ''Feuerwehrführerschein'' soll das Interesse für ehrenamtliche Tätigkeiten bei freiwilligen Feuerwehren geweckt werden. Denn um einsatzfähig für den Brandschutz zu sein, benötigt man neben den Fahrzeugen, die meist eine zulässige Gesamtmasse über 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen haben, auch entsprechende Fahrer, um diese zu steuern. Neben der bisherigen "kleinen" Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen wurde also eine "große" Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 T (inkl. Anhänger) geschaffen. Die Fahrberechtigungen gelten jedoch nur für das Führen von Einsatzfahrzeugen zu Einsatz-, Übungs- und Ausbildungszwecken. Privatfahrten sind ausgeschlossen.

Feuerwehrauto vor blauem Himmel und Bäumen

Voraussetzungen

  1. Seit mindestens zwei Jahren im Besitz des Klasse B Führerscheins sein
  2. Absolvierung einer spezifischen Ausbildung (siehe unten)
  3. Freiwilliger Feuerwehr, Rettungsdienst oder sonstiger Katastrophenschutzeinheit angehören

So läuft die Ausbildung ab!

Die Ausbildung darf neben anerkannten Fahrlehrern auch innerhalb der jeweiligen Organisationen durch Personen erfolgen, die:

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • min. seit 5 Jahren den Klasse C1 Führerschein haben,
  • der Ausbildenden Organisation angehören.

Sollte die Ausbildung auf einer Fahrzeugkombination durchgeführt werden, die unter die Fahrerlaubnisklassen BE oder C1E fällt, muss der Ausbilder im Besitz der jeweiligen Klasse sein. 

Die Mindestausbildungsdauer beträgt für den Erwerb

  • der "kleinen" Fahrberechtigung vier Einheiten zu je 45 Minuten,
  • der "großen" Fahrberechtigung sechs Einheiten zu je 45 Minuten.

Solltest du schon im Besitz der "kleinen" Fahrberechtigung sein, musst du für die "große" lediglich zwei 45 Minuten Einheiten absolvieren. 

Sobald der Ausbilder davon überzeugt ist, dass du in der Lage bist ein Einsatzfahrzeug zu führen, darf der praktische Teil im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden. Zunächst wird also auf Verkehrsübungsplätzen Erfahrung gesammelt.

Die Ausbildung ist abgeschlossen, wenn du das Fahrzeug in schwierigen Verkehrssituationen selbstständig und sicher führen kannst. Anschließend erhältst du eine Prüfungsbescheinigung von deinem Ausbilder. 

Zwar muss keine erneute Theorieprüfung abgelegt werden, allerdings hat der Bewerber seine Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen in einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Die nach der praktischen Ausbildung erhaltene Prüfungsbescheinigung darf hierbei nicht älter als drei Monate sein. Die Prüfung dauert in der Regel 60 Minuten, wovon 45 Minuten reine Fahrzeit betragen und 15 Minuten auf Grundfahraufgaben entfallen. Wurde ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden. 

Orange Pylone auf Straße mit Pfeil

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