Der Motorradführerschein

Freiheit auf zwei Rädern

Über vier Millionen Motorräder stehen in den deutschen Garagen. 2017 besaßen fast 10 Millionen Deutsche einen Motorradführerschein. Du möchtest auch dazugehören? Dann mach jetzt deinen Führerschein. Hier erhältst du einen Überblick über die verschiedenen Motorrad-Führerscheinklassen. Für detaillierte Informationen klicke dich direkt in die einzelnen Klassen. 

Motorrad und Auto auf Straße mit Leitpfosten

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Die Motorrad-Führerscheinklassen

Die Mofa-Prüfbescheinigung

Schon mit 15 Jahren darfst du ein Mofa fahren. Dafür brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung. Um auch wirklich rechtzeitig zum 15. Geburtstag fahren zu können, darfst du die Prüfung schon drei Monate vor deinem 15. Geburtstag ablegen.

Was geht als Mofa durch?

Wusstest du, dass das Wort Mofa abgeleitet ist von Motor-Fahrrad oder motorisiertes Fahrrad? Du kannst mit deiner Mofa-Prüfbescheinigung aber auch schon mit einem Roller durch die Gegend cruisen – solange der Roller auf maximal 25 km/h gedrosselt ist und auf der Sitzbank nur eine Person Platz hat.

Bereits mit 15 Jahren darfst du mit dem Mofa fahren - aber erst nach Erhalt der entsprechenden Prüfbescheinigung.

Die Fortgeschrittenen-Klassen AM und A1

Zügiger voran geht's, wenn du 16 Jahre alt bist. Dann nämlich kannst du deinen Führerschein der Klasse AM (der klassische Roller-Führerschein) oder Klasse A1 (der Schein für 125er-Maschinen) machen. Auch hier darfst du drei Monate vor deinem 16. Geburtstag die theoretische und einen Monat vorher die praktische Prüfung ablegen.

Mit dem Führerschein der Klasse A1 darfst du seit dem 19.01.2013 sogar mit mehr als Tempo 80 rumdüsen. Die Begrenzung auf 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren wurde aufgehoben. Aber Vorsicht: Dein sogenanntes Leichtkraftrad darf maximal 125 ccm Hubraum und eine Leistung von 11 kW haben, sonst lässt dich die Polizei bei Kontrollen nicht mehr weiterfahren. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse darf seit dem 19.01.2013 nur maximal 0,1 kW/kg betragen.
In der Klasse AM sind maximal ein Hubraum von maximal 50 ccm bei einem Verbrennungsmotor oder eine Leistung von maximal 4 kW bei einem Elektromotor zugelassen. Erlaubt sind hier maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.

Mann in Rückspiegel eines roten Rollers fährt über Straße

Die Profi-Klassen A2 und A

Mit 18 Jahren ist es endlich so weit: Du darfst den Führerschein in der Klasse A2 ("kleine" Motorräder) machen. Auch hier kannst du die theoretische Prüfung drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor deinem 18. Geburtstag ablegen. Hast du die Prüfungen bestanden, darfst du Krafträder mit maximal 35 kW und einem Verhältnis Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 kW/kg fahren.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kannst du anschließend ohne nochmalige theoretische Prüfung, aber mit einer praktischen Prüfung in die Klasse A ("große" Motorräder) aufsteigen. Dann darfst du alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Trotzdem solltest du es nicht gleich übertreiben, sondern erst einmal ein paar Übungsrunden mit deinem ungedrosselten Motorrad drehen. Willst du direkt in die Klasse A einsteigen, musst du mindestens 24 Jahre alt sein.

Motorrad vor Sonnenuntergang