Handy als Navigationssystem

Smartwatch: Darf ich sie bedienen?

Kurz zusammengefasst, lautet die Antwort: Die Erlaubnis zur Bedienung hängt von der Nutzung ab.

Auch wenn viele Autofahrer eine Smartwatch tragen, ist dieser Fall in der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch nicht eindeutig definiert. Dort steht in § 23 StVO:

"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn erstens hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und zweitens entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

Das heißt Nachrichten lesen, beantworten oder jegliche andere Nutzung, die der eines Smartphones gleich kommt, ist verboten. Obwohl die Uhr am Handgelenk getragen wird und somit nicht mehr angehoben wird, sollten ihre zur Verfügung stehenden „smarten Funktionen“ nicht genutzt werden, da ihre Bedienung den Fahrzeugführer vom Straßengeschehen ablenken kann. Da „normale Funktionen“ wie etwas das Ablesen der Uhrzeit nur einen sehr kurzen Blick erfordern, sind diese nach gängiger Lesart von §23 StVO erlaubt.

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