"Hilfe! Mein Fahrlehrer ist in der Fahrstunde immer am Handy"
Mit unseren Tipps bleibst du trotzdem locker
Dürfen Fahrlehrer*innen Handys während der Fahrstunde benutzten
Es ist verboten, das Handy während der Autofahrt zu benutzen, wenn du Fahrzeugführer bist. So ist es in der Straßenverkehrsordnung (StVo) in § 23 festgelegt.
Fahrlehrer*innen sind während der Fahrstunde offizielle Fahrzeugführer.
Somit könnten sie theoretisch gegen das Gesetz verstoßen, wenn Sie während der Fahrstunde das Smartphone benutzen.
In der Praxis sieht es allerdings anders aus.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 23.09.2014 – 4 StR 92/14 anders entschieden. Haben Fahrschüler*innen genug Erfahrung, können sie auch als Fahrzeugführer gelten, sodass Fahrlehrer*innen ihr Handy benutzen dürfen. Müssen Fahrlehrer*innen jedoch ins Fahrgeschehen eingreifen, bremsen oder die Fahrspur korrigieren, darf er das Smartphone nicht mehr angeschaltet in der Hand halten. Sonst kann ihm auch ein Bußgeld drohen.
Es handelt sich also immer um Einzelfallentscheidungen, wenn der Fahrlehrer ein Handy während der Fahrt benutzt. Generell sollte die volle Aufmerksamkeit allerdings den Fahrschüler*innen gelten. Auch dieser könnte durch das Telefonieren des Ausbilders abgelenkt werden.