Fahren ohne Fahrerlaubnis

Was sind die Folgen?

Die Versuchung, bereits vor der ersten Fahrstunde das Autofahren zu üben ist wahrscheinlich groß, aber leider ist es verboten.

Jeder, der ohne Fahrerlaubnis Auto fährt, begeht eine Straftat. Nach § 21 StVG drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe und/oder eine Geldstrafe. Des Weiteren wird aus einem zeitlich beschränkten Fahrverbot ein dauerhafter Führerscheinentzug mit mindestens sechs Monaten Sperre und einer MPU.

Was fällt unter „Fahren ohne Fahrerlaubnis“?

  • Fahren, ohne jemals eine Fahrprüfung erfolgreich absolviert zu haben
  • Fahren trotz Fahrverbot
  • Fahren trotz Entzug der Fahrerlaubnis
  • Fahren einer Fahrzeugklasse, für die man keine Berechtigung hat (z.B. Jemand mit der Führerscheinklasse B fährt einen Bus)
  • Fahren, ohne die bestehende ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen
  • Fahren ohne Begleitperson in der Probezeit

Nicht nur der Fahrer kann für das Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt werden, sondern auch dem Fahrzeughalter droht eine Geld-oder Freiheitsstrafe.

Wenn du deinen Führerschein nur verloren hast, begehst du keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Mehr Infos findest du unter Führerschein verloren.

Der Theorieunterricht macht dich fit für deine Theorieprüfung und deine Fahrstunden.

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Der erste Schritt, um ein Fahrverbot von Anfang an zu vermeiden, ist die Wahl einer qualitativen Fahrausbildung. Suche dir also jetzt eine Fahrschule in deiner Nähe, die am besten zu dir passt und dich sowohl praktisch als auch theoretisch bestens auf den Straßenverkehr vorbereitet.