Die Hauptuntersuchung

An der Eintrgung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen kannst du ablesen, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Im Rahmen dieser Untersuchung wird dein Auto auf Verkehrssicherheit geprüft und auch die Abgaswerte deines Autos gemessen.

Mechaniker arbeitet unter Auto
Mit deinem Fahrzeug musst du in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung (HU).

Häufige Fragen rund um die Hauptuntersuchung

Auf der Prüfplakette gibt der Innenkreis das Jahr, die senkrechte Zahl darüber den Monat an. Die schwarze Markierung ist lediglich eine Ablesehilfe. Der angegebene Termin muss auch bei Fahrzeugen eingehalten werden, die zeitweise abgestellt sind (z. B. Wohnwagen).

Neufahrzeuge (Pkw, Anhänger bis 750 kg zG oder ohne eigene Bremse und Wohnmobile bis 3,5 t zG) müssen erstmalig nach 3 Jahren zur HU.

Alle 2 Jahre zur HU müssen Pkw, Krafträder, Lkw und Zugmaschinen bis 3,5 t zG oder 40 km/h bbH, Anhänger (bis 3,5 t zG), Wohnmobile (bis 3,5 t zG sowie über 3,5 t zG und bis 7,5 t zG in den ersten 6 Jahren). 

Jedes Jahr müssen Lkw, Anhänger und Wohnmobile über 3,5 t zG zur Hauptuntersuchung.

Es gibt einige Punkte, die du bei deinem Fahrzeug vorher checken solltest, damit du erfolgreich durch die Untersuchung kommst. Dazu zählen beispielsweise die Beleuchtung, die Reifen (Stichwort Profiltiefe) oder die Bremsen. Auf der Webseite des TÜV Süd gibt es eine Checkliste, mit allen Punkten, die du vorab prüfen solltest.

Grundsätzlich gilt: Falls du irgendeine Auffälligkeit an deinem Fahrzeug feststellst, fahre lieber erst in die Werkstatt und dann zur HU. Falls du demnächst eh zur Inspektion musst, solltest du diesen Termin auch stets vor den Termin zur Hauptuntersuchung legen.

In Deutschland wird die Hauptuntersuchung von staatlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt. Dazu zählen zum Beispiel DEKRA, TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen, TÜV Hanse, TÜV Hessen, TÜV Saarland, GTÜ oder KÜS.

Es werden die Zulassungsbescheinigung, Teil I (Fahrzeugschein) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse benötigt.

Werden bei der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, wird dir der Sachverständige keine Plakette ausstellen. Du musst dann innerhalb eines Monats den Mangel beseitigen lassen und das Fahrzeug erneut prüfen lassen. Hier werden erneut Gebühren fällig, jedoch nicht in voller Höhe. Kommst du nicht innerhalb des Monats, musst du für die erneute Prüfung den vollen Preis bezahlen.

Fahrschulzeichen auf Autodach

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