gibt es eine Winterreifenpflicht?


Wann Winterreifen Pflicht sind


"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage..."

Diesen Eintrag gibt es seit dem 1. Mai 2006 in der deutschen Straßenverkehrsordnung. Grundsätzlich heißt das, dass Winterreifen immer dann Pflicht sind, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern. Die Formulierung ist natürlich nicht ganz klar. Deswegen sollte man immer rechtzeitig auf Winterreifen wechseln. Auch wegen der eigenen Sicherheit.

Wer gegen diese Regel verstößt, zahlt grundsätzlich erstmal 20 Euro Bußgeld. Liegt eine Gefährdung vor, werden 40 Euro fällig. Kommt es mit falschen Reifen zu einem Unfall, kommt noch mal 1 Punkt in Flensburg hinzu.

Allgemeine Winterreifenpflicht


Auch diese Aussage nicht als allgemeine Winterreifenpflicht interpretiert werden kann, sprechen viele von einer „ situationsbedingten Winterreifenpflicht“.

Wer mit falschen Reifen unterwegs ist, riskiert zusätzlich den Kasko-Schutz der Versicherung zu verlieren. Es empfiehlt sich also immer, rechtzeitig auf Winterreifen umzurüsten auch wenn es keine wirkliche Winterreifenpflicht gibt.

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