Umweltzonen fordern Umweltplakette


Umweltzonen und Umweltplakette
Die Feinstaubverordnung gilt bereits seit dem März 2007 in Deutschland. Ziel dieser Verordnung ist es, die Feinstaubbelastung in Deutschland zu redizieren. Auf Amtsdeutsch nennt sich die Feinstaubverordnung Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionaler Kraftfahrzeuge

Neben der Einordnung von Kraftfahrzeugen in Schadstoffgruppen, werden durch die Verordnung auch Umweltzonen geregelt. In diesem Umweltzonen gilt eine sogenannte Umweltplakettenpflicht.
Zusätzlich darf die Umweltzone nur von Fahrzeugen der zugelassenen Schadstoffgruppe befahren werden.





Feinstaubplakette bzw. Umweltplakette


Umweltzonen und Umweltplakette
Durch die Feinstaubverordnung wurden vier Schadstoffgruppen definiert. Drei dieser Gruppen sind durch Feinstaubplaketten, gut sicherbar hinter der Frontscheibe, gekennzeichnet
Feinstaubplaketten sind bei den örtlichen Zulassungsstellen für einen Betrag von ungefähr fünf Euro unter Vorlage des Zulassungsscheines zu bekommen.
Feinstaubplakette und Umweltplakette bezeichnet des Selbe.




Deutsche Umweltzonen:


  • Augsburg
  • Umweltzone Berlin
  • Bochum
  • Braunschweig
  • Darmstadt
  • Dortmund
  • Dresden
  • Düsseldorf
  • Essen
  • Frankfurt am Main
  • Freiburg im Breisg.
  • Umweltzone Hamburg
  • Hannover
  • Heidelberg
  • Herrenberg
  • Ilsfeld
  • Karlsruhe
  • Köln
  • Leipzig
  • Leonberg
  • Ludwigsburg
  • Magdeburg
  • Mannheim
  • Mühlacker
  • Umweltzone München
  • Neu-Ulm
  • Nürnberg
  • Pforzheim
  • Pleidelsheim
  • Regensburg
  • Reutlingen
  • Ruhrgebiet
  • Schwäbisch Gmünd
  • Stuttgart
  • Tübingen
  • Ulm
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