Treckerführerschein


John Deere, Hanomag und Co. – Trecker fahren ist alles andere als langweilig


Wer noch nie auf einem Trecker saß, wird nicht wissen, wie es ist, sich auf einem solchen Gefährt die Luft um die Nase pusten zu lassen. Denn nicht nur als landwirtschaftliches Fahrzeug ist ein Trecker für so manchen interessant – und langweilig ist sowieso nie!

Beim Trecker werden jedoch zwei verschiedene (Führerschein-) Klassen unterschieden: Der Führerschein Klasse L und der Führerschein der Klasse T.

Der Treckerführerschein L stellt dabei die kleinere Klasse dar. Er beinhaltet:

  • Zugmaschinen, das heißt, Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 32 km/h
  • Trecker mit Anhänger, dann beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur noch 25 km/h
  • Stapler
  • Stapler mit Anhänger
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
  • Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
Das Mindestalter für den Führerschein Klasse L beträgt 16 Jahre.

Der Treckerführerschein Klasse T stellt die Großklasse unter den beiden Treckerführerscheinen dar. Er beinhaltet:

  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 32 km/h und maximal 60 km/h.
  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h, jedoch maximal 60 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit mehr als 25 km/h und maximal 40 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger mit mehr als 25 km/h und maximal 40 km/h.
Das Mindestalter für den Führerschein Klasse T beträgt 16 Jahre. Bis zum Erreichen des vollendeten 18. Lebensjahres dürfen hiermit jedoch nur Zugmaschinen bis maximal 40 km/h gefahren werden.

Der Führerschein Klasse T schließt die Klassen L, M und S mit ein.

Weiterführende Informationen zum Treckerführerschein:


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