Mofaführerschein


Prüfbescheinigung für eine Mofa machen


Mofaführerschein Schneller unterwegs sein als mit dem Fahrrad Wir kennen es fast alle aus unserem Leben: Wir sind es leid, mit einem Fahrrad und der Aufwendung von eigener Körperkraft unterwegs zu sein, sind aber noch nicht alt genug für den Rollerführerschein oder gar den Motorradführerschein. Deshalb gibt es den Mofaführerschein, auch wenn er eigentlich kein Führerschein im eigentlichen Sinne ist, sondern nur eine Fahrerlaubnis bzw. eine Prüfbescheinigung. Dennoch bedarf das Fahren mit einem Mofa, egal ob man nun auf dem Lande oder in der Stadt lebt, eines Führerscheins – auch wenn dieser eben Prüfbescheinigung genannt wird, damit der berechtigte Nachweis des Führens eines solchen Zweirads vorhanden ist.

Vor vielen Jahren gab es diesen Mofaführerschein noch gar nicht. Wer alt genug war, also 15 Jahre, was immer noch das Mindestalter ist für das Fahren mit einem Mofa, der durfte sich auch ohne jegliche Prüfung auf dieses Zweirad setzen. Dann jedoch führte der Gesetzgeber die Pflicht einer Fahrerlaubnis für diese Art des motorisierten Untersatzes ein, verständlicherweise, da für jedes Führen eines Zweirades, das nicht aus eigener Muskelkraft betrieben wird, zumindest eine begrenzte Anzahl an Theorie- wie auch Praxisstunden notwendig ist.

Diese, wenn auch sehr kurze, Fahrausbildung führt zu einem besseren Verständnis der StVO, der Straßenverkehrsordnung, und auch zu einem besseren, das sicheren Fahren mit einem solchen Zweirad. Denn schließlich ist eines nicht zu vernachlässigen: Auch wenn ein Mofa nicht so schnell ist wie ein Roller oder ein Motorrad, so ist doch eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ausreichend, um schwere Verletzungen davon zu tragen im Falle eines Unfalls. Deshalb erfordert der Mofaführerschein, sprich die Fahrerlaubnis hierfür, eine praktische Ausbildung von mindestens einer Doppelstunde und einer theoretischen Ausbildung von mindestens sechs Unterrichtsstunden von jeweils 90 Minuten.

Hinzu kommt, dass auf einem Mofa nach Erhalt der Prüfungsbescheinigung auch Kindersitze für Kinder angebracht werden dürfen, die unter sieben Jahre alt sind. Dies ist eine Ausnahme von der sonst nicht bestehenden Mitnahmeerlaubnis auf einem solchen Zweirad, es sei denn, es ist ein zweiter Sitz angebracht.

Weiterführende Informationen zum Mofaführerschein:


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