Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU)


Ein durchgeführter, und vor allem auch bestandener, Erste Hilfe Kurs ist unerlässlich, um für eine Führerscheinprüfung zugelassen zu werden. Für die Führerschein Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T ist deshalb durch den Gesetzgeber vorgeschrieben (in der Fahrerlaubnis-Verordnung, der FeV, im § 19), einen Erste Hilfe Kurs durchzuführen. Dieser wird auch der Kleine Erste Hilfe Kurs genannt, zur besseren Abgrenzung zum tatsächlich (großen) Erste Hilfe Kurs jedoch inzwischen als LSMU Kurs, dem Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, bezeichnet. Dieser unterscheidet sich um ein Wesentliches vom so genannten Großen Erste Hilfe Kurse in Umfang und Inhalt – und damit natürlich auch bei den Kosten.

Dem Fahrschüler ist es natürlich jedoch freigestellt, gleich den Großen Erste Hilfe Kurs statt des Kurses für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durchzuführen. Wer diese Erweiterung auch gleich als Fahranfänger im Bereich des PKW und des Motoradführerscheins haben möchte, kann den großen EHK auch gleich machen. Weitere Informationen zum Großen Erste Hilfe Kurs finden Sie hier.

Informationen Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Informationen Erste Hilfe Kurs



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