Zusatzqualifikationen für Berufskraftfahrer


Um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen sowie die wirtschaftliche Fahrweise zu fördern, müssen Kraftfahrer im gewerblichen Bereich ab dem 10. September 2009 über so genannte Zusatzqualifikationen verfügen.

Grundlage dieser Zusatzqualifikationen ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), welches zwei Fälle unterscheidet:

Fall 1: Bus- bzw. LKW-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen. Diese Weiterbildung soll entsprechend die Fahrsicherheit sowie die wirtschaftliche Fahrweise fördern.

Fall 2 : Wer die Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erwirbt, muss künftig eine Prüfung absolvieren. Diese Prüfung soll die Qualifikation (Grundqualifikation) entsprechend nachweisen.

Weitere Informationen hierzu gibt es beim ADAC.

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