Kündigen der KFZ-Versicherung


Wie es richtig geht


Wer seine KFZ-Versicherung kündigen möchte, der sollte dabei auf drei Dinge achten. Erstens bedarf die Kündigung der Schriftform – eine einfache Email oder ein Fax oder Unterschrift reichen hier nicht aus, ebenso nicht ein Anruf oder ein Gespräch mit dem Versicherungsvertreter. Des Weiteren muss die Kündigung vom Fahrzeughalter eigenhändig unterschrieben werden. Dies ist gerade beim Zweitwagen unbedingt zu beachten. Die Unterschrift des Fahrers nützt hier nichts und hat auch keinerlei Rechtsfolgen. Versandt wird die Kündigung am besten per Einschreiben, damit auch ein Nachweis vorhanden ist, wann das Kündigungsschreiben bei der Post aufgegeben wurde und wann es dann beim Empfänger – dem Versicherungsunternehmen, bei dem die KFZ-Versicherung abgeschlossen wurde – eingetroffen ist. Die Frist für die Kündigung muss auch beachtet werden. Diese ist, bei einer regulären Kündigung, immer zum 31. Dezember eines Jahres möglich, mit einer einmonatigen Kündigungsfrist. Deshalb ist der 30. November Jahr für Jahr DER Stichtag für den Wechsel der KFZ-Versicherung. Wer bis dahin nicht gekündigt hat, muss noch ein weiteres Jahr bei seiner Versicherung bleiben – es sei denn, es tritt einer der drei Gründe auf, der das Sonderkündigungsrecht in Kraft treten lässt. Diese drei Gründe sind: Erhöhung der Beiträge, Veränderung der Typ-Klasse, Einstufung in eine andere Regionalklasse. Bei der Sonderkündigung hat der Fahrzeughalter nach Erhalt des Veränderungsbescheides einen Monat lang Zeit, seine KFZ-Versicherung zu kündigen.

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