Erstwagen oder Zweitwagen


Was genau bedeutet das?


Viele Fahranfänger wollen aufgrund des fehlenden Schadensfreiheitsrabattes keine eigene KFZ-Versicherung abschließen, sondern lassen ihr Fahrzeug lieber von ihren Eltern als Zweitwagen anmelden. Dies hat zwar den Vorteil, dass im Moment der Beitrag zur KFZ-Versicherung günstiger ist, auf lange Sicht gesehen wirkt sich dies jedoch zum Nachteil aus. Denn gerade im Laufe der Jahre baut sich ja der Schadensfreiheitsrabatt ja auf für einen Fahrzeughalter, wenn er unfallfrei fährt oder Kleinschäden selbst übernimmt. Als Zweitwagenhalter bekommt man einen niedrigeren Schadensfreiheitsrabatt als für den Erstwagen und man baut keinen eigenen auf. Deshalb sollte, wenn überhaupt, das Fahrzeug nur am Anfang als Zweitwagen der Eltern angemeldet werden, z.B., wenn diese die Bezahlung der Versicherungsbeiträge übernehmen. Je früher man jedoch in seine eigene KFZ-Versicherung wechselt, umso besser ist es auf die Dauer, um bei der Beitragszahlung irgendwann wirklich sparen zu können. Dennoch sollte man die Eltern angeben beim Abschluss der Versicherung, wenn sie einen Schadensfreiheitspolice haben. Viele Versicherungsunternehmen gewähren dann dem Fahranfänger auch einen Rabatt auf den Beitrag, so dass dieser niedriger eingestuft wird als andere Fahranfänger ohne diese Angabe.

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