Klasse A, unbeschränkt

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindesalter: 25 Jahre bei Direkteinstieg
Voraussetzungen: Klasse A beschränkt, wenn unter 25 Jahre alt.
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: Klasse A1 und M


Klasse A, beschränkt


Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.

Mindesalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: keine
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: Klasse A1 und M
Hinweise: Bei Besitz der Klasse A beschränkt wird die Klasse A unbeschränkt nach zwei Jahren erteilt.


Klasse A1


Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ jedoch nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von a) 80 km/h für 16-17jährige, und b) unbegrenzt ab 18 Jahre.

Mindesalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: keine
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: Klasse M
Hinweise: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Mehr Informationen zum sogenannten 125er Führerschein...


Klasse M (Roller)


Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Mindesalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: keine
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: keine
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Mofa


Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

Mindesalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: keine
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: keine
Besonderheiten: kein Führerschein, sondern lediglich Prüfbescheinigung
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