Klasse A, unbeschränkt
| Mindesalter: | 25 Jahre bei Direkteinstieg |
| Voraussetzungen: | Klasse A beschränkt, wenn unter 25 Jahre alt. |
| Befristung: | unbefristet gültig |
| Einschluss: | Klasse A1 und M |
Klasse A, beschränkt
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
| Mindesalter: | 18 Jahre |
| Voraussetzungen: | keine |
| Befristung: | unbefristet gültig |
| Einschluss: | Klasse A1 und M |
| Hinweise: | Bei Besitz der Klasse A beschränkt wird die Klasse A unbeschränkt nach zwei Jahren erteilt. |
Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ jedoch nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von a) 80 km/h für 16-17jährige, und b) unbegrenzt ab 18 Jahre.
| Mindesalter: | 18 Jahre |
| Voraussetzungen: | keine |
| Befristung: | unbefristet gültig |
| Einschluss: | Klasse M |
| Hinweise: | Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen
von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
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Klasse M (Roller)
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
| Mindesalter: | 16 Jahre |
| Voraussetzungen: | keine |
| Befristung: | unbefristet gültig |
| Einschluss: | keine |
| Mehr Informationen zum sogenannten Rollerführerschein... | |
Mofa
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
| Mindesalter: | 15 Jahre |
| Voraussetzungen: | keine |
| Befristung: | unbefristet gültig |
| Einschluss: | keine |
| Besonderheiten: | kein Führerschein, sondern lediglich Prüfbescheinigung |
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