Klasse S
Hubraum nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (umgangssprachlich Quads bezeichnet) darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
| Mindesalter: | 16 Jahre |
| Voraussetzungen: | keine |
| Befristung: | unbefristet gültig |
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