Klasse B


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Mindesalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: keine
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: Klasse M und L
Hinweise: Anhänger dürfen unter folgenden Voraussetzungen gefahren werden:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.


Klasse BE


Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse bestehen und die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen.

Mindesalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: unbefristet gültig


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