Der Führerschein


Hilfe auf dem Weg zum Führerschein

Was genau ist eigentlich ein Führerschein - eine Begriffsdefinition

Der Führerschein beinhaltet die amtliche Genehmigung und berechtigt eine Person ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen eigenhändig zu führen und zu bedienen. Rechtmäßig ist dieser Schein eine Urkunde, welche die Erteilung der Fahrerlaubnis ausweist. In Österreich wird dieses Schriftstück Lenkberechtigung genannt.

Die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, auch DEKRA genannt, erteilt und ist an die Fahreignung und die theoretische sowie praktische Prüfung geknüpft.

In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen. Für jede dieser Klassen ist eine eigene Fahrerlaubnis von Nöten, für die jeweils ein eigener Führerscheintest abgelegt werden muss. (Tipp: Wir empfehlen die optimale Vorbereitung durch Fahrschulbögen) Die Altersbeschränkung ist hierbei bei den verschiedenen Klassen unterschiedlich. So darf eine 16 jährige Person Kleinkrafträder und Krafträder bis zu einer bestimmten Größe bedienen. Den normalen PKW darf man heutzutage schon als 17 jähriger Bedienen, allerdings nur in Begleitung einer mindestens 30 jährigen Person, die mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung hat und höchtens 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Uneingeschränkt darf der PKW ab dem 18. Lebensjahr geführt werden. Sprich man darf alleine fahren, muss aber die Probezeit beachten. Auch sämtliche LKW-Klassen dürfen ab dem 18. Lebensjahr geführt werden [mehr Informationen zum LKW-Führerschein]. Die Klasse A ( Motorrad), welches auch ab dem 18. Lebensjahr geführt werden darf, ist mit starken Einschränkungen verbunden, denn es ist eine zweijährige Fahrpraxis durch eine kleinere Motoradklasse vorzuweisen. Es sei denn, man hat das 25. Lebensjahr vollendet, dann ist diese Regelung nichtig. Die Klasse der Omnibusse darf ab dem 21. Lebensjahr geführt werden.

Da Deutschland der Europäischen Union angehört, wird seit dem 01.01.1999 nur noch der EU-Führerschein ausgestellt. Allerdings wird das europäische Fahrerlaubnisrecht noch weiter konkretisiert. So wurden auch die Klassen der verschiedenen Mitgliedsstaaten auf einen Europa-Standard angeglichen. Die Neuregelungen müssen bis 2012 auf alle Staaten angewendet werden. Das bedeutet, dass ab 2012 auch alle alten Dokumente bis 2038 in den EU-Führerschein umgetauscht werden müssen.

Weiterführende Informationen:


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