Der Führerschein
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Was genau ist eigentlich ein Führerschein - eine Begriffsdefinition
Der Führerschein beinhaltet die amtliche Genehmigung und berechtigt eine Person ein
Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen eigenhändig zu führen und zu bedienen. Rechtmäßig ist
dieser Schein eine Urkunde, welche die Erteilung der Fahrerlaubnis ausweist. In Österreich
wird dieses Schriftstück Lenkberechtigung genannt.
Die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, auch DEKRA genannt,
erteilt und ist an die Fahreignung und die theoretische sowie praktische Prüfung geknüpft.
In Deutschland gibt es verschiedene
Führerscheinklassen.
Für jede dieser Klassen ist eine eigene Fahrerlaubnis
von Nöten, für die jeweils ein eigener Führerscheintest
abgelegt werden muss. (Tipp: Wir empfehlen die optimale Vorbereitung
durch Fahrschulbögen)
Die Altersbeschränkung ist hierbei bei den verschiedenen Klassen unterschiedlich. So darf eine 16
jährige Person Kleinkrafträder und Krafträder bis zu einer bestimmten Größe bedienen. Den normalen PKW darf man
heutzutage schon als 17 jähriger Bedienen, allerdings nur in Begleitung einer mindestens 30 jährigen Person, die
mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung hat und höchtens 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
Uneingeschränkt darf der PKW ab dem 18. Lebensjahr geführt werden. Sprich man darf alleine fahren, muss aber
die Probezeit beachten. Auch sämtliche LKW-Klassen dürfen ab dem 18.
Lebensjahr geführt werden [mehr Informationen zum LKW-Führerschein]. Die Klasse A (
Motorrad), welches auch ab dem 18. Lebensjahr geführt werden darf, ist mit starken Einschränkungen verbunden,
denn es ist eine zweijährige Fahrpraxis durch eine kleinere Motoradklasse vorzuweisen. Es sei denn, man hat
das 25. Lebensjahr vollendet, dann ist diese Regelung nichtig. Die Klasse der Omnibusse darf ab dem 21.
Lebensjahr geführt werden.
Da Deutschland der Europäischen Union angehört, wird seit dem 01.01.1999 nur noch der
EU-Führerschein ausgestellt. Allerdings wird das europäische Fahrerlaubnisrecht noch weiter
konkretisiert. So wurden auch die Klassen der verschiedenen Mitgliedsstaaten auf
einen Europa-Standard angeglichen. Die Neuregelungen müssen bis 2012 auf alle Staaten
angewendet werden. Das bedeutet, dass ab 2012 auch alle alten Dokumente bis 2038 in den
EU-Führerschein umgetauscht werden müssen.




