Führerschein mit 17


Das begleitete Fahren


Inzwischen ist es in ganz Deutschland erlaubt, das Begleitende Fahren, das den Führerschein mit 17 generell, und nicht nur in wenigen Ausnahmen, möglich gemacht hat. Im Jahr 2008 hat auch das letzte Bundesland, Baden-Württemberg, den Führerschein mit 17 rechtlich festgelegt, was auch Fahrten in alle deutschen Bundesländer möglich gemacht hat.

Den Führerschein machen mit 17, das hört sich gut an und ist eine Verbesserung der Möglichkeiten, erst ab 18 Jahren einen Pkw fahren zu dürfen. Eine sehr wichtige und maßgebliche Einschränkung gibt es jedoch beim Führerschein, der vor der Volljährigkeit gemacht wird: Er gilt nur, wenn eine Begleitperson bei ALLEN Fahrten dabei ist. Dabei kann dies nicht irgendeine beliebige Person mit einem normalen Pkw-Führerschein sein – die Begleitperson muss in die Prüfungsbescheinigung des Führerscheins mit 17 eingetragen werden, um damit die Berechtigung für das Begleitende Fahren überhaupt zu haben. Viele, die den Führerschein mit 17 machen möchten, wissen dies nicht, und denken, sie können dann mit jeder Person fahren, die einen Führerschein hat und gerade in der Nähe ist. Dies ist nicht so, und das hat auch einen ganz einfachen, jedoch umso wichtigeren Grund: Die Sicherheit des Fahranfängers und zugleich die Sicherheit des Straßenverkehrs.

Natürlich wirft dies auch zusätzliche Kosten auf, da für jede Begleitperson, die in den Führerschein eingetragen wird, eine Gebühr fällig wird in Höhe von 3,30 Euro, die für eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg gezahlt werden muss. Außerdem fällt eine Rahmengebühr an für die Überprüfung der Personen, die beim Begleitenden Fahren dabei sein sollen – diese beträgt zwischen 1,50 Euro und 10,00 Euro je Begleitperson. Für die Prüfungsbescheinigung beim Führerschein mit 17 kommen dann noch 7,70 Euro dazu, dies jedoch nicht je Begleitperson, sondern nur bezogen auf den Führerscheininhaber.

Was aber als Erstes vorgelegt werden muss, ohne das der „Spaß“ Führerschein gar nicht angegangen werden kann, ist die schriftliche Einverständniserklärung für das Begleitende Fahren selbst und zugleich auch die Erklärung, dass der oder die Erziehungsberechtige einverstanden ist mit der / den Begleitperson/en. Ohne diese Zustimmung der für den noch minderjährigen Fahrer ist kein Begleitendes Fahren mit dem Führerschein mit 17 möglich und der Fahrwillige muss bis zu seinem vollendeten 18. Lebensjahr warten, um den normalen Pkw-Führerschein Klasse B machen zu können.

Außerdem gibt es drei weitere wichtige Voraussetzungen, welche die Begleitpersonen beim Führerschein mit 17 erfüllen muss:

Die Personen, die beim Begleitenden Fahren in den Führerschein mit 17 eingetragen werden können, müssen mindestens das 30. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem müssen diese seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung eine gültige Fahrerlaubnis für Pkw, den Führerschein Klasse B, haben. Und: Nur wenn nicht mehr als drei Punkte im VZR in Flensburg stehen, zum Zeitpunkt der Prüfungsbescheinigung, darf diese Person auch als Begleitperson eingetragen werden in den Führerschein mit 17.

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