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Thema: Fahrschulauto als Privatauto nutzen dürfen?

  1. #1
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    Standard Fahrschulauto als Privatauto nutzen dürfen?

    Hey.
    Mich beschäftigt seit einiger Zeit eine Frage.

    Kann ich, als angestellter Fahrlehrer den Fahrschulwagen auch als Privatauto nutzen? Wie wird das in euren Fahrschulen gehändelt?

    Mich würd das echt mal interessieren wies damit aussieht.

    Liebe Grüße, Moni

  2. #2
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    Standard

    Bin zwar kein Fahrlehrer, aber ich meine, dass mein sein Fahrschulauto nicht Privatnutzen darf bzw. sollte. Da es ja in erster Linie ein Firmenauto ist und damit dem entsprechend nur Firmenwege gefahren werden dürfen, sollen, müssen.

    Ansonsten wäre es meiner Meinung nach eine Art von Zwecksemfremdung, zumal gibt es doch sowas wie Abschreibungen, was bei privater Nutzung doch nicht mehr gegeben ist oder? Ich glaub das hat auch was mit dem wirtschaftlichen Part zu tun und auch mit der Versicherung und allem was dazu gehört.

    Gruß

  3. #3
    Gullideckelausweicher Benutzerbild von Rowdy89
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    Ich bin der Meinung, dass mein FL das FSauto auch privat genutzt hat, ich hatte ihn da glaube mal gefragt.
    Man darf Firmenwagen durchaus privat nutzen, allerdings muss ein gewisser Anteil der gefahrenen km dienstlich sein.

  4. #4
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    Mein Fahrlehrer, allerdings selbstsändig, hat das Fahrschulauto auch privat genutzt. Deswegen war meine Frage ja ob mans als Angestellter darf. Mmmh... schwierig. Na ja, falls es doch jemand weiß
    So gesehen denk ich dasselbe wie Elias, obwohl ich es doof finde... dann müsste ich mir nebenbei noch ein eigenes Auto anschaffen. -.-

  5. #5
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    Mein Fl und seine Frau benutzen die Autos auch privat aber er ist auch der Inhaber.
    Wie das mit den angestellten ist weiß ich nicht.
    Ich habe meinen Führerschein

  6. #6
    Super-Moderator Benutzerbild von Constantin
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    Naja, im Prinzip ist es nichts anderes als ein Firmenwagen. Sprich, wenn dir dieser auch steuerlich zugeschrieben ist und die eine entsprechende Abmachung mit deiner Fahrschule hast, darfst du das Auto auch privat nutzen. In welchem Umfang regelt dann die Abmachung mit deiner Fahrschule.

    Allerdings darfst du das Auto dann nur selbst nutzen, da es sich um ein Fahrschulauto handelt. Bei Firmenwagen kann es sogar gestattet sein, dass die Ehefrau oder Familienmitglieder den Wagen fahren. Bei einem Fahrschulauto dürfte dies schwierig werden, wegen der Umrüstung.

    Constantin
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    Glück ist das Zusammentreffen von Phantasie und Wirklichkeit.

  7. #7
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    Die Frau von meinen Fahrlehrer fährt den wagen aber auch...
    Ich habe meinen Führerschein

  8. #8
    Super-Moderator Benutzerbild von Constantin
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    Zitat Zitat von Marie1989 Beitrag anzeigen
    Die Frau von meinen Fahrlehrer fährt den wagen aber auch...
    Dann hat sie sicherlich auch eine Ausbildung als Fahrlehrerin?

    Constantin
    Status: Moderator vom Dienst.

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  9. #9
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    ne,aber die macht manchmal den bürokram...
    Ich habe meinen Führerschein

  10. #10
    Super-Moderator Benutzerbild von Constantin
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    Naja, ich glaube, dass sie schon eine Ausbildung haben muss. Sonst darf sie das Auto meines Wissens nach nicht fahren. Wegen der Pedale...

    Constantin
    Status: Moderator vom Dienst.

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