Als Anhalteweg bezeichnet man den kompletten Weg vom Zeitpunkt des Erkennens einer Gefahr und dem Stillstand des Fahrzeugs. Folglich ergibt sich der Anhalteweg aus der Addition des Reaktionsweges und des Bremsweges.
Je nach Reaktionsvermögen des Fahrers und der Qualität der Bremsung kann der tatsächliche Anhalteweg stark variieren. Für die Ausbildung in der Fahrschule ist die Faustformel zum Anhalteweg aber völlig ausreichend.
Möchte man den Anhalteweg nun berechnen, errechnet man zunächst den Reaktionsweg mit der entsprechenden Faustformel und addiert zu dieser Strecke den Bremsweg. Handelt es sich um eine Gefahrenbremsung wird der Bremsweg zusätzlich noch durch 2 geteilt.
Bewegt sich ein Fahrzeug also mit 100 km/h, beträgt der komplette Anhalteweg 130m, denn: Reaktionsweg 30m + Bremsweg 100m = 130m Anhalteweg.
Handelt es sich um eine Gefahrenbremsung, beträgt der Anhalteweg 80m, da sich der Bremsweg auf 50m verkürzt, wobei der Reaktionsweg gleich bleibt.
Geschwindigkeit (km/h) |
Anhalteweg (m) (normal) |
Anhalteweg (m) (gefahr) |
20 km/h | 10 Meter | 8 Meter |
40 km/h | 28 Meter | 20 Meter |
60 km/h | 54 Meter | 36 Meter |
80 km/h | 88 Meter | 56 Meter |
100 km/h | 130 Meter | 80 Meter |
120 km/h | 180 Meter | 108 Meter |
140 km/h | 238 Meter | 140 Meter |
160 km/h | 304 Meter | 176 Meter |
180 km/h | 378 Meter | 216 Meter |
200 km/h | 460 Meter | 260 Meter |
220 km/h | 550 Meter | 308 Meter |
240 km/h | 648 Meter | 360 Meter |
260 km/h | 754 Meter | 416 Meter |
280 km/h | 868 Meter | 476 Meter |
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