Fahrlehrerausbildung

Der Fahrlehrer-Beruf

Ein Tätigkeiten eines Fahrlehrers sind durch den Umgang mit vorwiegend jungen und dynamischen jungen Leuten gekennzeichnet. Durch den wechselnden Kreis an Fahrschülern, ist die tägliche Arbeit stets abwechslungsreich und immer wieder aufs neue spannend.

Das Arbeitsklima wird maßgebliche durch das Verhältnis zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler beeinflusst. Während der Ausbildung eines Fahrschülers ist es wichtig, Vertrauen aufzubauen und den Fahrschüler sicher und kompetent zum Führerschein zu begleiten. Durch den Dank der Fahrschüler nach bestandener Prüfung wird die Motivation stets am Leben erhalten und der Beruf bleibt auch über Jahre spannend.

Die Voraussetzungen

Wer sich entscheidet, eine Ausbildung zum Fahrlehrer zu machen, sollte sich ausführlich über die gesetzlichen Bestimmungen zu dieser Ausbildung informieren. Auch ein Gespräch mit der Fahrschule, in der man selbst mal einen Führerschein gemacht hat, kann helfen, um mehr über die menschlichen Voraussetzungen zu erfahren.



Ein Fahrlehrer muss...
  • ...mindestens 22 Jahre alt sein,
  • ...geistig, körperlich und fachlich geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • ...mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder einer gleichwertigen Vorbildung besitzen,
  • ...die Fahrerlaubnis der Klasse A, BE und CE und, sofern die Fahrlehrererlaubnis für die Klasse DE erteilt werden soll, die Fahrerlaubnis der Klasse DE besitzen; eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus,
  • ... über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klassen verfügen, für die die Fahrlehrererlaubnis erteilt werden soll,
  • ...innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein und
  • ...die fachliche Eignung in einer Prüfung nach § 4 nachweisen.

Die Fahrlehrer-Ausbildung

Die Dauer und die Kosten für eine Fahrlehrerausbildung lassen sich nicht genau festlegen. Allerdings gibt es ein vorgeschriebenes Minimum an Ausbildungszeit.

Die ersten fünf Monate der Ausbildung verbringt man in der Fahrlehrer-Fachschule. Nach diesen fünf Monaten legt man eine Prüfung nach § 4 ab. Danach erlernt man dann 4,5 Monate Praxis in der Ausbildungsfahrschule. Nach dieser Zeit gibt man eine praktische- und theoretische Lernprobe ab.

Besteht man diese Prüfungen ist man staatlich geprüfter Fahrlehrer.

Weiterführende Informationen