Wenn ein Erste Hilfe Kurs nicht komplett durchgeführt wird, das heißt, wenn beispielsweise jemand zu spät kommt oder bei einer Kurseinheit ganz fehlt, bedeutet dies, der Kurs muss noch einmal von vorne begonnen werden. Die rechtlichen Vorgaben besagen sowohl beim Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort-Kurs als auch beim Erste Hilfe Kurs, dass die jeweils vorgeschriebenen vier Doppelstunden auch komplett durchgeführt werden müssen.