Führerschein:


oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU) oder Erste-Hilfe-Kurs?


Wer einen Führerschein machen möchte, kommt an einem nicht vorbei: Dem Nachweis, entweder einen Erste Hilfe Kurs, oder einen so genannten LSMU, den Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort Kurs erfolgreich durchgeführt zu haben. Dabei sind die Voraussetzungen von Führerschein zu Führerschein unterschiedlich, und haben sich auch im Laufe der Jahre sehr verändert.

Während im Bereich des PKW-Führerscheins beispielsweise früher nur ein abgeschlossener einfacher Erste Hilfe Kurs erforderlich war, der auch nur so genannt wurde, muss heute ein Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durchgeführt werden. Der inzwischen als Erste Hilfe Kurs gesetzlich festgelegte Lehrgang wird inzwischen auch als Großer Erste Hilfe Kurs bezeichnet.

Beide Kurse, Erste Hilfe und Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort unterscheiden sich in einigen Punkten voneinander – pauschal vereinfacht könnte man sagen: Der LSMU ist die erste Stufe oder auch die niedrigere des Erste Hilfe Kurses.

Für die Erlangung des PKW-Führerscheins (B und BE) sowie für die Führerscheine für Zweiräder (A1 und A) reicht der LSMU, der Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort. Wer jedoch einen LKW oder einen Bus fahren möchte, oder für den Rettungsdienst ausgebildet wird, benötigt einen Großen Erste Hilfe Kurs.

Weitere Informationen zum Umfang und Inhalt der jeweiligen Kurse, sowie Kosten und Gültigkeit erhalten Sie hier:

Informationen zum Erste Hilfe Kurs

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort



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