Busführerschein


Auf großen Rädern unterwegs


Busführerschein Personenbeförderung der sicheren Art und Weise – der Busführerschein Manche träumen in ihrer Kindheit davon, Lokführer zu werden, andere hingegen wollen eines Tages einen Bus fahren. Während das Lokfahren hingegen nur bei wenigen Arbeitgebern von Relevanz ist, werden immer wieder gute Busfahrer mit einem Busführerschein gesucht. Wer diese Arbeit wirklich liebt und auch sicher fährt, der wird auch in schlechten wirtschaftlichen Zeiten immer eine neue Arbeit bekommen. Doch der Weg dahin führt erst einmal über einen Busführerschein.

Und hier gilt es gleich mit den beiden wichtigsten Informationen anzufangen:

Ein Busführerschein kann nur dann gemacht werden, wenn ein Führerschein der Klasse B für das Fahren mit einem PKW bereits gemacht wurde. Diese Voraussetzung gilt es für die Fahrerlaubnis für einen Bus zu erfüllen, daran führt kein Weg vorbei.

Das zweite Wichtige ist die zugleich die zweite wichtigste Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung für den Busführerschein – das Alter. Das Mindestalter für alle vier verschiedenen Arten des Busführerscheins liegt bei 21 Jahren.

Die vier unterschiedlichen Busführerscheine bauen auch aufeinander auf, dies ist zusätzlich wichtig. Der erste Führerschein, der als Grundlage benötigt wird, um in der jeweils höheren Führerscheinklassen später auch Unterricht nehmen und dann die Prüfungen machen zu können, ist die Fahrerlaubnis der Klasse D1. Dieser erlaubt das Fahren von Omnibussen bis zu 16 Personen (außer dem Fahrersitz) und ist eine Art „kleiner“ Busführerschein.

Der Führerschein Klasse D1 E ist die Erlaubnis zum Fahren eines Busses mit bis zu 16 Plätzen plus Fahrer und einem an den Bus angebrachten Anhänger mit einer Gesamtmasse über 0,75 t. Der D1 E kann nur gemacht werden, wenn bereits die Fahrerlaubnis für den D1 vorhanden ist. Die Gesamtmasse von Bus und Anhänger darf beim D1E jedoch nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Der Führerschein Klasse D ist die Erlaubnis, Busse mit mehr als 16 Plätzen plus Fahrersitz zu fahren. Hier gibt es jedoch öfter Verwirrung in Bezug auf die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung. Manche sagen, ein Führerschein der Klasse D1 ist Vorbedingung für den Erwerb des Busführerscheins Klasse D. Dies ist jedoch nicht richtig, einzig und allein der Besitz eines Führerscheins Klasse B sowie ein Mindestalter von 21 Jahren.

Auf den Führerschein Klasse D baut dann der Führerschein Klasse DE auf. Dieser erlaubt das Fahren eines Omnibusses wie beim Busführerschein Klasse D angegeben, zusätzlich jedoch auch das Fahren mit einem Anhänger am Bus über einem Gewicht von 750 kg. Anders als beim Führerschein D1E gibt es hier keine Beschränkung in der Gesamtmasse von Bus und Anhänger.

Bei allen vier Führerscheinarten gilt eine Befristung auf fünf Jahre, danach wird eine Verlängerung um jeweils fünf weitere Jahre vorgenommen, wenn die ärztliche Untersuchung und das augenärztliche Gutachten keine nachteilige Diagnose liefert.

Weiterführende Informationen zum Busführerschein:


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