Der § 316 StGB wird von vielen nur dann zitiert, wenn es um das Thema Alkohol am Steuer geht. Dabei wird ein kleiner, aber deshalb nicht weniger wichtiger Punkt dieses Paragraphen vergessen. Denn: In dem genannten Gesetzesteil geht es auch um den Genuss anderer berauschender Mittel.
Es gibt zwar keine gesetzlichen Vorgabe, wie viel von einem bestimmten Arzneimittelwirkstoff zur Fahruntüchtigkeit führt, dennoch ist in den Beipackzetteln vieler Medikamente klar angegeben: Reduziert das Reaktionsvermögen und das Fahrvermögen.
Aufgefahren unter Medikamenteneinfluss – Führerschein weg
Viele Autofahrer achten jedoch nicht auf diese Aspekte, wie sich jetzt auch einem Bericht im „Südkurier“ zu entnehmen war. Dort ging es um einen Unfall in Rottweil, bei dem eine Frau einen Unfall verursachte – und dies unter der Einwirkung unterschiedlicher Medikamente. Interessant war der Fakt, dass die Polizisten am Anfang dachten, die Frau habe getrunken und den Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht. Bei dem Auffahrunfall hatte die Autofahrerin im Kreisverkehr einen Autofahrer übersehen und war auf ihn aufgefahren. Der Zustand der Frau veranlasste die zuständigen Polizisten dazu, ihr den Führerschein abzunehmen und eine Blutprobe zu veranlassen.
Auch die Bundesanstalt für Straßenwesen wies bereits mehr als einmal darauf hin, dass Medikamente das Fahrvermögen beeinträchtigen können. Gerade bei neuen Medikamenten oder einer Dosis-Änderung kann es schnell zu unerfreulichen Nebenwirkungen kommen.
Reaktionsfähigkeit eingeschränkt bis zur völligen Fahruntüchtigkeit
Aber auch bei bereits längerer Medikamenten-Einnahme ist aufzupassen, ebenso bei der Einnahme verschiedener Medikamente. Psychopharmaka machen in der Regel fahruntüchtig und Schmerzmittel können die Reaktionsfähigkeit so massiv einschränken, dass eine Teilnahme am Straßenverkehr eine Gefahr für das eigene Leib und Leben sowie für den Rest der Verkehrsteilnehmer darstellen kann.
Medikamente sind, anders als Alkohol und Drogen, eine oft unterschätzte Gefahr. Gerade die Einschränkung der Reaktionsfähigkeit, aber auch der Konzentrationsfähigkeit und die zugleich auch oft eingeschränkte Wahrnehmung stellen nicht weniger Gefahr da als Fahren unter Alkoholeinfluss. Und hierbei ist es auch egal, wie lange man seinen Führerschein hat – die Gefahr besteht bei Führerschein-Neulingen ebenso wie bei langjährigen Autofahrern. Es kommt dabei auf die Dosis an. Es kann gut sein, dass es eines Tages auch klarere Gesetzesvorgaben für das Fahren unter Medikamenteneinfluss kommen werden. Dennoch sollte man sich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer schützen und das Auto stehen lassen, wenn im Beipackzettel eines Medikamentes eine Einschränkung des Fahrvermögens oder eine völlige Fahruntüchtigkeit angegeben ist. Denn sonst könnte es passieren, dass es einem so geht wie der Frau beim Unfall in Rottweil: Der Führerschein ist erst einmal weg…
Und mal ehrlich: Wer will schon zur MPU, weil man beim Fahren unter Medikamenteneinfluss erwischt wurde?