Führerschein-Tourismus ade

Das waren für viele, die in Deutschland keinen Führerschein machen wollten (oder konnten) noch schöne Zeiten. Da wurde ein Urlaub im europäischen Ausland gebucht und dann im Crash-Verfahren auch noch gleich der Führerschein gemacht. Dies geht nun nicht mehr, Führerschein-Tourismus ade sagte nun der Europäische Gerichtshof.

In dem Verfahren wurde klargestellt, dass die EU-Länder untereinander die Führerscheine der anderen Länder anerkennen müssen. Nicht anerkannt werden jedoch Führerscheine, die in einem anderen Land der Europäischen Union gemacht werden, ohne dass man dort zugleich wohnt.

Geklagt hatte eine Frau aus Bayern, die in Tschechien ihren Führerschein gemacht hatte – dieser wurde jedoch von den deutschen Behörden nicht anerkannt. Der Europäische Gerichtshof schiebt mit seinem wegweisenden Urteil dem Führerschein-Tourismus den Riegel vor. Wer nicht mindestens sechs Monate in dem EU-Land gelebt hat, in dem er den Führerschein macht, darf in Zukunft nicht mehr davon ausgehen, dass sein Führerschein auch in einem anderen EU-Land wie beispielsweise Deutschland anerkannt wird.

Bislang hatten gerade Verkehrssünder und Wiederholungstäter, die in Deutschland ihren Führerschein verloren hatten, die MPU aber umgehen wollten, den Führerschein in anderen EU-Ländern gemacht, ohne dort überhaupt zu leben. Dies geht nun nicht mehr. Der Führerschein bleibt damit für Deutsche und in Deutschland Lebende eine innerländische Angelegenheit – es sei denn, es können mindestens sechs Monate in dem EU-Land vorgewiesen werden, in dem der Führerschein gemacht wird.

Die klare Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hinsichtlich des Führerschein-Tourismus ist sehr zu begrüßen und wird so manchem zu denken geben, der nun nicht mehr in eines unserer Nachbarländer reisen kann in Sachen Führerschein.

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