Ramona Brockmann fragt fahrschule-123.de: Gibt es einen Mindestabstand bei zwei längs parkenden Autos an einer Straßenseite? Bei uns fahren die Autos immer so dicht ran, dass man nicht mal mehr den Kofferraum öffnen kann. Ist der Mindestabstand gesetzlich geregelt, wenn ja, wo?
Fahrschule-123.de: Leider gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand beim Parken. Ein Strafbestand liegt erst vor, wenn sich die Fahrzeuge tatsächlich berühren und ein möglicher Schaden entstanden ist.
Parkt der Vorder- oder Hintermann zu dicht, ist man leider machtlos. Kommt es dann beim Ausparken zu einem Schaden, ist man trotzdem schuld, egal wie dicht der andere geparkt hat.
Wir empfehlen: Vorbild sein, stets vorsichtig ausparken und selbst mit genügend Abstand parken.
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Gibt es einen Mindestabstand zwischen zwei versetzt parkenden Autos an beiden Straßenseiten?