Bereits vor Monaten hatten wir über den „Feuerwehrführerschein“ berichtet, nun kommt er tatsächlich! Vergangene Woche hat der Bundesrat dem 7. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes endlich seine Zustimmung erteilt.
Zur Zustimmung für den so genannten Feuerwehrführerschein sagte der zuständige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer deshalb auch: “Wir werden keine Zeit verlieren und diese Erleichterungen für Ehrenamtliche sofort in die Praxis umsetzen.”
Wir können nur hoffen, dass es mit der Umsetzung des Feuerwehrführerscheins schneller geht als mit der Gesetzesänderung! Ramsauer weiter: “Jetzt haben die Bundesländer „freie Fahrt“ den Feuerwehrführerschein durch entsprechende Verordnungen umzusetzen.”
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklärte in einer Pressemitteilung dann auch noch einmal, worum es beim „Feuerwehrführerschein“ eigentlich geht:
„Die Ermächtigung zur Ausstellung von Fahrberechtigungen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t wird mit dem Gesetz unmittelbar auf die Landesregierungen übertragen, um den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entsprechend Rechnung tragen zu können. Zudem sollen die einzelnen Bundesländer selbst das “Ob” und “Wie” der Ausgestaltung der Fahrberechtigungen bestimmen können. Die Verantwortlichkeit für das Ausbildungsniveau liegt bei den Ländern, die im Sinne der Wahrung der Verkehrssicherheit ein eigenes Interesse an einem hohen Ausbildungsniveau der Fahrer der Einsatzfahrzeuge haben.“ (Quelle BMVBS)
Wer dies liest, der weiß auch, dass dies bedeutet, dass es noch ein weiter Weg zur Umsetzung der Rechtsgrundlage und bis zur Einführung des Feuerwehrführerscheins ist. Dennoch hat der Bundesrat damit einen wichtigen Schritt getan hin zur Rechtssicherheit für Ehrenamtliche bei Feuerwehr, Sanitätern und Co., damit diese auch Fahrzeuge mit einem höheren Gesamtgewicht als nur 3,5 t fahren können. Und dies bedeutet: Wenn diese im Notfall und / oder Katastrophenfall auch mit größeren Fahrzeugen fahren können, sind sie besser einsetzbar – und Feuerwehr, Rotes Kreuz und andere wichtige Hilfsorganisationen bekommen auch leichter Nachwuchs.
Wir bleiben auf jeden Fall an dem Thema dran und werden es melden, wenn sich etwas Neues tut in Sachen „Feuerwehrführerschein“!
ist man in diesen land nicht in der lage,freiwilligen helfern eine optimale klasse c-ausbildung in einer qualifizierten fahrschule zu ermöglichen?
wer soll solch eine laienausbildung verantworten?
spezialfahrzeuge bis 7500kg zg mit schwallender ladung sollen in stresssituationen (alarmfall),wo es um die rettung von personen und gebäuden geht, von personen gesteuert und bedient werden,die gerademal auf einen pkw ausgebildet worden sind?welche versicherung übernimmt hier die haftung?einfach lächerlich!
in der zeit wo dieser lange weg bis zur gesetzgebung zurückgelegt wird,könnten hunderte von
freiwiligen helfern der feuerwehren für ihre ehrenamtliche tätigkeit mit einen qualifizierten in der
eu anerkannten c-führerschein ausgestattet werden.dazu müßte man nur den ländern und gemeinden die entsprechenden finanziellen mittel zur verfügung stellen.aber genau da haberts
bei unseren verantwortlichen ministern.lieber sucht man wieder irgend eine komplizierte gesetzesänderung, welche am ende genauso viel geld, wenn nicht noch mehr verschlingt wie eine ordentliche ausbildung in profifahrschulen.
kleiner scherz,ich hoffe es nicht,aber man weiss ja nie:stellen wir uns einen 17jährigen führerscheinneuling mit kl.b vor.der ist bei der freiwilligen feuerwehr.die sirene ruft zum einsatz.der 17jährige darf dann in begleitung seines vater,mutter….oder opa ein bis 7,5t zg schweres löschfahrzeug zum einsatzort fahren?
denken wir an die vielen berufskraftfahrer mit c,ce,c1e-klassen die um ihren führerschein zuerhalten, alle fünf jahre langwierige weiterbildungen nachweisen müssen!
wie wollen die verantwortlichen diesen blödsinn erklären.
mfg.matthias