Urteil: Betrunken Radfahren kann Führerschein kosten
Donnerstag, den 22. Mai 2008Das Bundesverwaltungsgericht hat nun im Falle eines 41-Jährigen entschieden, dass betrunken Radfahren den Führerschein kosten kann. Der 41-Jährige war bei einer Verkehrskontrolle mit einem Alkoholpegel von 2,09 Promille aufgefallen.
Die Richter argumentierten so, dass jemand ab einem Blutwert von 1,6 Promille prinzipiell auch mit dem Auto fahren würde. Recht merkwürdige Entscheidung und im Einzelfall deswegen auch durch einen Idiotentest abzusichern. (more…)

