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Archiv der Kategorie ‘Führerschein‘


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Führerschein mit Verfallsdatum - aber ohne Nachprüfungen?

Samstag, den 28. August 2010

Manche Neuerungen sind sinnvoll, andere kosten schlichtweg nur Geld. Eine solch
kostenintensive Entscheidung ist der Führerschein „mit Verfallsdatum“, der jetzt auch
in Deutschland eingeführt werden soll. Nach einer EU-Richtlinie in Sachen Führerschein
muss dieser in Zukunft alle 15 Jahre in einen neuen Führerschein umgetauscht werden. (more…)

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Führerschein-Lernprogramme im COMPUTER BILD-Test

Sonntag, den 11. Juli 2010

Die „COMPUTER BILD“ hat ganz aktuell einige Führerschein-Lernprogramme unter die Lupe genommen und diese getestet. Während früher das Büffeln für die Theoretische Prüfung noch mit Fahrschul-Bögen durchgeführt wurde, ist dies heute viel raffinierter gemacht – mittels unterschiedlicher Führerschein-Lernprogramme.

Da nicht jedes Lernprogramm für die Theoretische Führerscheinprüfung hält, was es verspricht, hat sich die Zeitschrift „COMPUTER BILD“ nun einige dieser Programme zum Selbstlernen vorgenommen. (more…)

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Führerschein weg auch bei anderen Delikten?

Dienstag, den 22. Juni 2010

Bislang war eines klar geregelt im deutschen Recht: Nur wer ein entsprechend gravierendes Verkehrsdelikt begeht, der kann auch seinen Führerschein verlieren. Dies könnte sich jedoch bald ändern – zumindest wenn es nach dem Willen des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann geht.

Dann sollen nicht mehr nur noch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem Führerscheinentzug geahndet werden können, sondern auch andere Delikte wie Diebstahl oder Körperverletzung.

Was die einen durchaus befürworten, stößt jedoch bei anderen auf wenig Gegenliebe. Der Verkehrsclub Deutschland wirft Busemann gar „ein völlig rückwärtsgewandtes Bild von Mobilität“ vor. Denn, laut VCD, verhöhne der niedersächsische Justizminister all jene, „die sich bewusst für kostengünstigere und umweltfreundlichere Fortbewegungsmittel entscheiden und es keineswegs als Strafe ansehen, sich ohne eigenes Auto - also mit Bus und Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß - fortzubewegen.“ Zudem füge Busemann „dem Image des Öffentlichen Personenverkehrs“ einen beträchtlichen Schaden zu.

Es bleibt die Frage, welchen Nutzen eine solche Art der Strafverfolgung bringt. Eine Geldstrafe nicht geeignet, die Haftstrafe aber noch nicht gerechtfertigt? Darum geht es Herrn Busemann wohl. Doch wird es potentielle Straftäter wirklich davon abbringen, Diebstähle zu begehen oder gewalttätig zu werden? Wohl eher nicht. Denn wer aufgrund von Verkehrsdelikten seinen Führerschein abgeben muss, lässt sich oftmals trotzdem nicht davon abhalten, mit dem Auto unterwegs zu sein. Denn: Die Verkehrskontrollen sind nun mal viel zu wenig ausgeweitet. Wer zudem nicht durch Rasen auffällt oder durch gesteigerten Alkoholkonsum und nicht gerade mit einem verkehrsauffälligen Fahrzeug durch die Gegend fährt, der wird selten in eine Kontrollfalle tappen.

Da ist der Denkansatz von Bernd Busemann wohl ein wenig zu eng begrenzt, denn als wirklich greifende Maßnahme ging nur die Beschlagnahmung des Fahrzeugs des Verurteilten. Ob dies jedoch rechtlich auch durchgesetzt werden könnte, erscheint doch mehr als fraglich.

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Medikamente am Steuer – Gefahren, Risiken und Gesetzeslage

Samstag, den 15. Mai 2010

Der § 316 StGB wird von vielen nur dann zitiert, wenn es um das Thema Alkohol am Steuer geht. Dabei wird ein kleiner, aber deshalb nicht weniger wichtiger Punkt dieses Paragraphen vergessen. Denn: In dem genannten Gesetzesteil geht es auch um den Genuss anderer berauschender Mittel.

Es gibt zwar keine gesetzlichen Vorgabe, wie viel von einem bestimmten Arzneimittelwirkstoff zur Fahruntüchtigkeit führt, dennoch ist in den Beipackzetteln vieler Medikamente klar angegeben: Reduziert das Reaktionsvermögen und das Fahrvermögen. (more…)

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Führerschein mit 17 senkt Verkehrsrisiko von Fahranfängern

Sonntag, den 31. Januar 2010

Wie wir auch schon in unserem Ratgeberteil Führerschein mit 17 beschrieben haben, senkt das Begleitete Fahren das Risiko von Fahranfängern. Dies wurde nun auch auf dem heute zu Ende gegangenen Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Der Verkehrsgerichtstag, von dem die Öffentlichkeit meist recht wenig wahrnimmt, hat einen hohen politischen Einfluss und zeigt oft auch auf, was in Zukunft kommen könnte in Sachen Verkehrsrecht. (more…)

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MPU ist kein „Idiotentest“ - Auto Club Europa spricht Klartext

Dienstag, den 26. Januar 2010

Inzwischen wurden aus einigen Richtungen Forderungen laut, die MPU, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, zu verschärfen. Der ACE lehnt dies klar ab, verbunden mit dem Hinweis, dass eine MPU kein Polizeiverhör sei. (more…)

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Begleitetes Fahren bekommt neuen Stellenwert auch bei Autoversicherungen

Dienstag, den 12. Januar 2010

Zu Anfang, als es darum ging, den Führerschein mit 17 einzuführen, kochten die Diskussionen hoch. Von unverantwortlich war da die Rede, und von viel zu gefährlich für den Straßenverkehr. Längst wurden die Kritiker jedoch eines Besseren belehrt.

Nun sind auch langsam aber sicher die Autoversicherungen auf den Trichter gekommen, dass das Begleitete Fahren die Frühstarter nicht zu Rasern, sondern eher zu vorsichtigeren Fahrern macht. Dies berichtete heute der Auto Club Europa und wird auch von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bestätigt, die auf Nachfrage des ACE klare Fakten preisgab: (more…)

Tags: begleitetes fahren, führerschein mit 17, versicherung
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Fahrschulen in Österreich

Dienstag, den 3. November 2009

Eigentlich beschränkt sich Fahrschule-123.de ja nur auf den deutschen Raum. Das hat ganz praktische Gründe, denn die Richtlinien für den Führerschein in Österreich oder der Schweiz sind andere, sodass die Informationen von Fahrschule-123.de in Österreich bzw. der Schweiz nicht gültig sein müssen. (more…)

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Der Feuerwehrführerschein

Dienstag, den 1. September 2009

Der „Feuerwehr“-Führerschein: Morgen tagt der Verkehrsausschuss des Bundesrates

Rettungskräfte, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und der Katastrophen-Schutz, sie alle sind auf ehrenamtliche Helfer angewiesen. Diese haben aber in den wenigsten Fällen einen Führerschein für LKWs, die meisten Hilfsfahrzeuge haben jedoch ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Und genau hier wird es problematisch. Während der frühere PKW-Führerschein der Klasse 3 auch die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs bis 7,5 Tonnen erlaubte, sieht die Lage seit 1999 anders aus. Zu jener Zeit wurden in der ganzen Europäischen Union die Führerscheinklassen umgestellt und neu geordnet. Das hieß auch: Der neue PKW-Führerschein der Klasse B gilt nur noch für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen entfielen dann in neue Klasse C1.

Zwar dürfen die Autofahrer, die damals, vor der Umstellung der Fahrerlaubnisarten, einen Führerschein der Klasse 3 gemacht hatte, weiterhin Fahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht steuern – nur werden das bei den Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den ganzen anderen Hilfsdiensten eben immer weniger. Und das macht das Problem besonders schlimm, denn es führt zugleich auch dazu, dass den ganzen Hilfsorganisationen, die dringend Freiwillige benötigen, die auf ehrenamtlicher Basis arbeiten, der Nachwuchs immer mehr wegbleibt.

Denn wer will noch zur Feuerwehr, wenn er kein Löschfahrzeug mehr fahren darf? Und diese sind nun mal meistens schwerer als das für den Führerschein der Klasse B seit dem Jahr 1999 zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Die alten Führerscheine der Klasse 3 unterstehen noch dem „Bestandsschutz“, der damals zugleich mit den Umstellungen der Führerscheinklassen in der EU eingeführt wurde. Doch wer jetzt einen Führerschein der Klasse B hat, darf definitiv keine Fahrzeuge mit mehr Gewicht als 3,5 Tonnen fahren, und fällt damit aus dem möglichen Fahrerstamm für die Hilfsorganisationen in unserem Land.

Dies erregt schon lange die Gemüter, und endlich tagt nun auch morgen der Verkehrsausschuss des Bundesrates dazu. Es wird Zeit für den „Feuerwehr“-Führerschein, und das sich hier was tut. Zwar hatte der Bundestag sich schon für eine Lösung des Problems ausgesprochen, dieses geht jedoch zum Beispiel dem Automobilclub von Deutschland nicht weit genug. Deshalb schrieb der AvD heute in einer Presseerklärung zur morgigen Ausschusssitzung:

„Extremsituationen erfordern überdurchschnittliche Ausbildung

Der Bundestag hat sich bereits für eine Ausnahmeregelung ausgesprochen und möchte die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ändern. So sollen in Zukunft Feuerwehrleute sowie Hilfsdienstangehörige (z.B. Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser) mit Klasse B-Führerscheinen Einsatzfahrzeuge bis 4,75 bzw. 7,5 Tonnen steuern dürfen – wenn Sie eine Zusatzausbildung machen und eine Zusatzprüfung ablegen. Der AvD sieht das kritisch und favorisiert eine andere Lösung. Unbestritten sollte und muss auf die Führerscheinproblematik der Einsatzkräftekräfte reagiert werden. Die Fahrer sind jedoch häufig Extremsituationen ausgesetzt und bei Einsätzen mit hohem Tempo unterwegs – sie sollten die schweren Lösch- oder Hilfsfahrzeuge also sicher beherrschen. Der AvD schlägt deshalb vor, von einer Erweiterung der Klasse B Abstand zu nehmen und die Einsatzkräfte im Rahmen der regulären Führerscheinausbildung für die Klasse C1 zu qualifizieren. Dies könnte in gesonderten und aus Landes- und Bundesmitteln finanzierten Kursen geschehen. Darin könnten die besonderen Anforderungen an diese Personengruppe berücksichtigt werden und zusätzliche Trainings an Fahrsimulatoren oder auch psychologische Schulungen integriert werden. Denn eine gute, fundierte und praxisnahe Ausbildung ist für Hilfskräfte besonders wichtig – zur eigenen Sicherheit und zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Studien belegen, dass das Risiko im Rahmen einer Blaulicht-Einsatzfahrt zu verunglücken, achtmal so hoch ist wie bei einer Alltagsfahrt.“ (Quelle: AvD)

Es wird also möglicherweise morgen eine heiße Debatte werden. Und es geht um die Zukunft der Rettungseinsätze in unserem Land. Hoffen wir, dass die dem eine Entscheidung fällenden Personenkreis auch wirklich klar ist…

Weitere Informationen zum Thema Feuerwehrführerschein

Kategorie Führerschein | 0 Kommentar »

Einen Wohnwagen ziehen

Dienstag, den 16. Juni 2009

Beim Campingurlaub schneiden sich in der Regel die Geister, die einen schwören auf den gemütlichen Urlaub im Wohnwagen, die anderen könnten sich Campingurlaub gar nicht vorstellen. Doch wer darf überhaupt einen Wohnwagen ziehen? Diese Frage möchten wir im Folgenden beantworten. (more…)

Kategorie Führerschein | 0 Kommentar »

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