Vor der Fahrschule brav sein!
Donnerstag, den 21. Januar 2010
Gelegentlich kommt es vor, dass selbst nach einer kleinen Ewigkeit die für die Prüfung erforderlichen Papiere beim TÜV immer noch nicht vorliegen. Das ist ziemlich dumm, wenn man in seiner Fahrausbildung so weit fortgeschritten ist, dass man nun eigentlich die Prüfung machen könnte.
Da fragt man sich: was ist da los, schlafen die mal wieder auf dem Amt?
In Wirklichkeit läuft da im Hintergrund vielleicht etwas ganz anderes ab: es hat sich beim Bearbeiten des Antrages herausgestellt, dass gegen den Bewerber ein Gerichtsverfahren in Verkehrssachen anhängig ist und infolgedessen der Antrag bis zum Abschluss dieses Verfahrens zurückgestellt wird.
Das ist nicht nur für den Fahrschüler ein böses Erwachen, auch beim Fahrlehrer kommt da nicht unbedingt Freude auf – zumal man das erst auf Nachfrage erfährt.
In diesem Zusammenhang sollte man wissen, dass auch örtliche Behörden dazu neigen, Regelverstöße ihrer Bürger in Dateien zu erfassen. Besonders Jugendliche, die dazu tendieren, alles mal nicht so eng zu sehen, werden da schnell zu einem notorischen Verkehrssünder, dem man nicht unbedingt gleich erlauben will, eine Fahrerlaubnis zu erwerben.
Also Jungens, (und auch Mädchen) aufgepasst:
· Nicht bei Rot über die Kreuzung gehen und schon gar nicht fahren
· nicht bei Nacht ohne Licht mit dem Fahrrad fahren
· nicht beim Radfahren telefonieren (auch für Radler lt.Paragraph 23 StVO verboten)
· nicht auf dem Gehweg Rad fahren
· nicht den linken Radweg benutzen
· nicht auf der Fahrbahn fahren, wenn ein Radweg da ist
Wer in geraffter Form wissen will, was erlaubt ist, kann sich das Spaßbuch „Wer darf Was für Fahrschüler“ mit Prüfpower besorgen. Info gibt’s hier.
Manfred FL (fahrofix)

