Aufbauseminar
Einleitung Aufbauseminar (Nachschulung)
Wenn der Führerschein bestanden wurde, freuen sich die Fahranfänger auf ein Leben ohne Fahrschullehrer neben sich. Dennoch ist der Führerschein kein Freifahrschein in Sachen Straßenverkehrsordnung. Wer sich während der Probezeit bestimmte Verkehrsvergehen zuschulden kommen lässt, der muss zu einem Aufbauseminar. Aber auch punkteauffällige Kraftfahrer können ein Aufbauseminar besuchen. In den 80er Jahren hieß das Aufbauseminar allerdings noch Nachschulung, doch dieser Begriff konnte sich aufgrund des belehrenden Klanges nicht weiter durchsetzen. Heute meinen beide Begriffe das selbe: Ein Aufbauseminar.
Um genauer zu wissen, wann ein Aufbauseminar angeordnet wird, und was dabei zu beachten ist, haben wir von fahrschule-123.de die wichtigsten Infos dazu in einem Ratgeber Aufbauseminar zusammengetragen.
Bei einem solchen Aufbauseminar erfolgt die Suche nach den Ursachen der Verkehrsverstöße, die gleichzeitig zu einer Verlängerung der Probezeit und der Pflicht an der Teilnahme zum Aufbauseminar geführt haben. Durchgeführt wird ein solches Nachschulungsseminar in einer der für Aufbauseminare speziell zugelassenen Fahrschulen. Wurden die Verkehrsvergehen jedoch unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss begangen, wird die Nachschulung nicht in einer Fahrschule, sondern von einem extra dafür geschulten Psychologen durchgeführt – es kann jedoch, je nach Schwere des Vergehens, eine MPU angeordnet werden.
Der Ratgeber Aufbauseminar
- Wann muss ich ein Aufbauseminar besuchen?
- Freiwilliges Aufbauseminar
- Wer muss zur Nachschulung?
- Verkehrsverstöße, die bei Fahranfängern zu einer Nachschulung führen
- Muss ich zur Nachschulung: Geschwindigkeitsvergehen
- Muss ich zur Nachschulung: Alkoholvergehen
- Muss ich zur Nachschulung: Drogenvergehen
- Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
- Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP)
- Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF)
- Wie lange dauert eine Nachschulung?
- Aufbauseminar Kosten